Steiermark: Bogner-Strauß - „In besonderen Zeiten braucht es besondere Maßnahmen, um Risikogruppen zu schützen!“
Foto: Land Steiermark
Land Steiermark präsentiert eigene Corona-Ampeln für den Pflegebereich:
Graz (25. September 2020).- Die Corona-Pandemie hat uns alle in den letzten Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Der bisherige Alltag hat sich verändert und viele gewohnte Abläufe und Strukturen mussten angepasst werden. Insbesondere die Pflege und Betreuung von älteren Menschen ist und bleibt eine zentrale Herausforderung. Das hat die Corona-Pandemie umso mehr verdeutlicht. „In besonderen Zeiten braucht es besondere Maßnahmen, um Risikogruppen zu schützen. Insbesondere ältere Steirerinnen und Steirer, die Pflege und Betreuung brauchen, benötigen Sicherheit", sagt Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß und betont, dass „mit den eigenen Corona-Ampeln für den stationären, ambulanten und mobilen Pflege- und Betreuungsbereich ein praxisnahes und transparentes Instrument aufgebaut wurde. Damit können wir gut vorbereitet in den Herbst und Winter gehen. Ein großer Dank gilt dem Engagement und dem Einsatz aller Beteiligten, die in der Planung und Umsetzung mitgearbeitet haben."
Gemeinsames und abgestimmtes VorgehenIn enger Zusammenarbeit zwischen dem Land Steiermark, dem „Bündnis für gute Pflege" sowie den Dachverbänden im Bereich der Pflege, VertreterInnen der Mobilen Dienste, der Patienten- und Pflegeombudsfrau Michaela Wlattnig sowie dem Hygieniker Klaus Vander wurde in den letzten Wochen intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Ziel dieser Corona-Ampeln ist es, eine besonders gefährdete Risikogruppe zu schützen sowie Klarheit für die Besucherinnen und Besucher, Bewohnerinnen und Bewohner, Betreiber bzw. Träger, Kundinnen und Kunden (mobile Dienste) sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen und vor allem auch die einzelnen Pflege- und Betreuungssettings differenziert darzustellen. Die Basis der Corona-Ampeln für den stationären, ambulanten und mobilen Pflege- und Betreuungsbereich stellt die Einstufung der Regionen durch die Corona-Kommission des Bundes dar. Die Maßnahmen können in Abstimmung mit den jeweiligen Trägern bzw. Einrichtungen und der zuständigen Gesundheitsbehörde je nach Bedarf verschärft werden.
„Die Situation im Frühjahr war für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreiber der Pflegeheime eine herausfordernde. Zum einen ging es um den Schutz der BewohnerInnen, zum anderen um das Bedürfnis, soziale Kontakte z.B. mit Angehörigen aufrecht zu erhalten. Klar ist, dass ein Isolieren von BewohnerInnen durch die Verantwortlichen der Heime nicht erlaubt ist. Die Pflegeombudsschaft konnte anlässlich der Besuche in Pflegeheimen und im Rahmen der COVID-Sommerakademie den Eindruck gewinnen, dass das Wissen um diese sensible Materie - die Balance zwischen Schutz und Freiheit - nunmehr vermehrt vorhanden ist. Ebenso ist das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen der Isolation in den Fokus gerückt und damit das Bemühen, gute Lösungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime zu schaffen", sagt Michaela Wlattnig, Patienten- und Pflegeombudsfrau des Landes Steiermark.
Entscheidende und niederschwellige Maßnahmen wie eine gründliche Händehygiene, die Verwendung eines Mund-Nasenschutzes sowie die Einhaltung der empfohlenen Distanz können zur Prävention von COVID-19 beitragen. „COVID-19 wird sich zukünftig in das jahreszeitlich betonte Auftreten von viralen Atemwegsinfektionserregern eingliedern. Die aus den vergangenen Monaten gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen uns ein differenziertes und auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasstes Vorgehen darzulegen. Hierbei gilt es insbesondere die Balance zwischen der situativ größtmöglichen Sicherheit zum einen und lebensbejahenden Rahmenbedingungen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zum anderen zu finden. Schon einfache niederschwellige Maßnahmen wie Händehygiene, Verwendung eines Mund-Nasenschutzes und Distanz können zur Prävention von COVID-19 beitragen. Wir haben es gemeinsam in der Hand!", sagt Klaus Vander, Ärztlicher Direktor des Institutes für Krankenhaushygiene und Mikrobiologie der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft.
Der Herbst mit seinen steigenden Infektionszahlen ist für die Pflege eine neue große Herausforderung und fordert vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den steirischen Pflegeeinrichtungen und Mobilen Diensten sehr stark. „Unsere Herausforderung ist eine Balance zwischen Gesundheitsschutz und menschlicher Wärme. Die Pflegeheime, Tageszentren und Mobilen Dienste haben aus den Erfahrungen der ersten Monate gelernt und Konzepte zum bestmöglichen Schutz entwickelt. Wenn es trotz aller Anstrengungen nun doch zu Infektionen in einer Einrichtung kommt, ist inzwischen weitgehend klar, welche Maßnahmen vor Ort gesetzt werden müssen. Die gemeinsam mit dem Land Steiermark entwickelten Corona-Ampeln für den Bereich Pflege sind eine hilfreiche Orientierung auf diesem Weg mit der Pandemie besser umgehen und leben zu lernen", sagt Franz Ferner, Sprecher des „Bündnis für gute Pflege" und betont weiter: „Inzwischen sind in den Pflegeheimen viele Türen wieder offen und das soll auch so gut wie möglich bleiben. Tausende Steirerinnen und Steirer können zuhause in ihren Wohnungen durch die Mobilen Diensten versorgt werden - auch dann, wenn sie am COVID-Virus erkrankt sind."
Einstufung und Gültigkeit der Corona-AmpelnDie Einrichtung bzw. der jeweilige Träger hat unabhängig vom beschriebenen Rahmen für jede Situation die entsprechenden allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zu bewerten und zur Umsetzung zu bringen. Im Ernstfall (Verdachtsfälle und bestätigte COVID-19-Fälle) sind unmittelbar und unabhängig von der bundesweiten festgelegten Ampelfarbe entsprechende Maßnahmen einzuleiten und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, insbesondere der regionalen Gesundheitsbehörde zu suchen. „Die einzelnen Ampeln sind ab 1. Oktober gültig und nach Möglichkeit auf den Homepages der Einrichtungen bzw. im Eingangsbereich der Einrichtungen angebracht" so die Gesundheitslandesrätin und unterstreicht, dass das Signal auch weiterhin überall das Gleiche sein muss: „Bleiben wir weiter vorsichtig und achten wir aufeinander."
1. PflegeheimeIn jeder Phase der Ampel werden die Besucherinnen und Besucher darauf hingewiesen, die allgemeinen COVID-19-Hygienemaßnahmen und auch die Abstandsregeln einzuhalten. In Bezug auf die Eigenverantwortung gibt es den Appell, dass Besucherinnen bzw. Besucher mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten die Einrichtung nicht betreten dürfen.
Die Ampelfarbe Grün weist auf einen Normalbetrieb mit den üblichen Hygienevorkehrungen hin. Gerade in der Herbst-Winter-Zeit ist es zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner empfehlenswert, dass Besucherinnen und Besucher in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Aus präventiver Sicht und zur Unterstützung beim Kontaktpersonen-Management wird empfohlen, dass sich die Besucherinnen und Besucher freiwillig in ein Besucherprotokoll eintragen.
Sollte die Ampel auf Gelb springen, gibt es Normalbetrieb, jedoch unter verstärkten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen. Hier ist es bereits empfehlenswert, dass das betroffene Pflegeheim spezielle Besucherzonen anbietet und die Besuchsdauer für die leichtere Planung von Terminen reduziert wird. Sollten Bewohnerinnen oder Bewohner das Haus beispielsweise aufgrund eines Besuches bei ihren Familien oder eines Einkaufs verlassen, wird empfohlen, diese über die Risiken und die speziellen Hygienemaßnahmen aufzuklären. Der Schutz anderer steht dabei im Vordergrund.
Bei Orange wird der Betrieb des Pflegeheimes unter erhöhten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Schutzmaßnahmen geführt. Um beispielsweise weiterhin Besuche ermöglichen zu können und die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu gefährden, sind Besuchs- bzw. Begegnungszonen einzurichten und bevorzugt zu verwenden. In diesen kann der geforderte Abstand eher eingehalten werden.
Müsste ein Pflegeheim aufgrund eines sehr hohen Risikos die Ampel auf Rot schalten, kann dieses nur unter Einhaltung von höchsten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Schutzmaßnahmen betrieben werden. In dieser Phase kann es vorkommen, dass selbst Besucherinnen und Besucher neben dem Personal auch im Innenbereich eine FFP2-Schutzmaske tragen müssen. Um eine Weiterverbreitung des Virus einzudämmen, werden die Eintritte nur bei medizinischer und/oder infrastruktureller Notwendigkeit gestattet.
Insbesondere palliativ- und hospizbetreute Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen werden aufgrund ihrer besonderen Betreuungssituationen bzw. Begleitbedürfnissen in jeder Corona-Ampelphase individuelle Besuchs- und Begleitmöglichkeiten angeboten. Diese können mit der Leitung der jeweiligen Einrichtung individuell vereinbart werden.
Detaillierte Ausführungen der jeweiligen Ampel finden Sie unter diesem Link.
2. Tageszentren
In den Phasen von Grün bis Orange kann unter Einhaltung der vorgegebenen Schutz- und Hygienestandards für Seniorinnen und Senioren unter den besonderen Voraussetzungen der Corona-Pandemie eine abwechslungsreiche Betreuung angeboten werden. Dadurch können pflegende Angehörige wieder maßgeblich entlastet werden. Die Tagesgäste werden allerdings ersucht, nur dann zu kommen, wenn sie gesund sind.
Bei Gelb sollte man bereits bei den Tagesgästen und ihren Angehörigen eine Risikoaufklärung vornehmen.
Ab Orange wird empfohlen, dass aufgrund des hohen Ansteckungsrisikos, das Tageszentrum unter erhöhten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen sowie Schutzmaßnahmen betrieben wird. Beispielsweise sollte hier das Personal in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen. Des Weiteren sollten auch keine externen Veranstaltungen mehr ermöglicht werden.
Sollte die Ampelfarbe Rot aktiviert werden, wird empfohlen, das Tageszentrum in Notbetrieb zu setzen. Gegebenenfalls kann in Abstimmung mit den regionalen Gesundheitsbehörden die Einrichtung geschlossen werden.
Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen die Tagesstruktur für Tagesgäste wieder schrittweise geöffnet wird, hängt von der lokalen Situation ab (u.a. räumliche Situation, behördliche Vorgaben, positive COVID-19-Fälle in der Einrichtung etc.) und ist von der Einrichtung selbst zu beurteilen.
Detaillierte Ausführungen der jeweiligen Ampel finden Sie unter diesem Link.
3. Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren
Um vor allem den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser speziellen Wohnform Sicherheit bei der Verpflegung und Betreuung zu ermöglichen, wurde eine speziell definierte Corona-Ampel entwickelt.
In den Phasen Grün, aber auch Gelb, wird auf die allgemeinen COVID-19-Hygieneempfehlungen sowie auf die Einhaltung der Abstandsregelungen hingewiesen.
Wird aufgrund gehäuften Auftretens von Clustern die Ampel auf Orange geschaltet, besteht ein hohes Risiko. Beispielsweise kann es hier vorkommen, dass das Tragen einer FFP2-Maske notwendig wird, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Auch der Kontakt in der Servicestelle kann aus hygienetechnischen Gründen nur mehr vereinzelt stattfinden. Zudem wird empfohlen, dass Gruppenaktivitäten im Freien stattfinden bzw. auf aerosolbildende Gruppenaktivitäten (wie z.B. Singen) in dieser Phase verzichtet wird.
In der roten Ampelphase ist es empfehlenswert, Gruppenaktivitäten im Gemeinschaftsraum vorläufig auszusetzen, aber auch aus medizinischen Sicherheitsgründen den Angehörigen keinen Zutritt in die Gemeinschaftsräume zu gewähren. Darüber hinaus soll in dieser Phase auf den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten, aber auch von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern verzichtet werden, um ein weiteres Verbreiten bzw. Einschleppen zu vermeiden.Detaillierte Ausführungen der jeweiligen Ampel finden Sie unter diesem Link.
4. Mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege
Um die mobile Pflege und Betreuung in gewohnter Form fortführen zu können, aber auch die Verantwortung gegenüber Kundinnen und Kunden sowie dem Personal wahrzunehmen, gibt es in den einzelnen Ampelphasen Empfehlungen beim Tragen von Schutzmasken, Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten, Verhalten am Stützpunkt bzw. die Regelung des Betriebs.
Bei den Ampelfarben Grün und Gelb geht man davon aus, dass vereinzelt bzw. moderat gesteigerte Cluster auftreten. In diesen Fällen findet der neue Normalbetrieb mit COVID-19 unter Einhaltung der allgemeinen COVID-19-Hygienemaßnahmen, Tragen von chirurgischen Mund-Nasen-Schutzmasken statt. Abseits einer konkreten Pflegehandlung soll - soweit möglich - ein Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Sollte es Quarantänefälle, Verdachtsfälle oder Infizierte geben, sind die Hygieneregelungen für die mobilen Dienste anzuwenden und keine Praktikantinnen und Praktikanten einzusetzen.
In der orangen Phase kann es zu gehäuften Clustern kommen. Daher wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Tragen einer FFP2-Schutzmaske empfohlen. Als weitere Schutzmaßnahme wird beim Stützpunkt/Sozialzentrum der Eingangsbereich gesperrt und der Zutritt für externe Personen nur mehr mittels Terminvereinbarung ermöglicht.
Bei Rot, der höchsten Risikostufe, findet eine unkontrollierte Verbreitung von Clustern statt. Dort muss abgewogen werden, ob ein Einsatz unbedingt erforderlich ist oder nicht. Das Personal beurteilt dies im Einzelfall, z.B. bei gemeinsamen Einkaufsfahrten mit Kundinnen oder Kunden. Bei dieser Maßnahme geht es darum, Personal, aber auch die Klienten zu schützen. Der Kontakt mit externen Personen auf dem Stützpunkt/Sozialzentrum soll auf ein Minimum reduziert werden.
Detaillierte Ausführungen der jeweiligen Ampel finden Sie unter diesem Link.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Corona-Ampel für Pflegeheime.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Corona-Ampel für betreutes Wohnen.
Hier finden Sie detaillierte Infos zur Corona-Ampel für Mobile Dienste.
Quelle: Land Steiermark