Steiermark: Bogner-Strauß: „Weiterbestand des Betreuungsmodells gewährleisten!“
Foto: Erwin Scheriau
Überbrückungshilfe für Tageseltern wird fortgesetzt
(Graz, 12. August 2021) - Auf Antrag von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß werden nach Beschluss in der heutigen Regierungssitzung, Förderbeiträge zur Leistung einer Ausgleichszahlung für Tageseltern auch weiterhin bis Jahresende zur Verfügung gestellt.
Tagesmütter und Tagesväter sind ein wichtiger Baustein, um eine gesicherte Betreuung zu ermöglichen. Durch die aktuelle Lage kommt es nicht selten zu einem Rückgang der Betreuungsstunden, weil beispielsweise der Betreuungsvertrag für ein Kind relativ kurzfristig aufgelöst wird. Dadurch entstehen unvorhersehbare finanzielle Engpässe bei Tagesmütter bzw. Tagesväter und eine damit verbundene unsichere Situation. Um dieses Erfolgsmodell auf möglichst sichere Beine zu stellen, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer heutigen Regierungssitzung auf Antrag von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß die Fortführung der Überbrückungshilfe beschlossen. „Tageseltern haben in den vergangenen Monaten einen essentiellen Beitrag in der Kinderbetreuung geleistet. Die Situation ist weiterhin herausfordernd und deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, die finanzielle Unterstützung bis Jahresende fortzusetzen. Der Weiterbestand dieses Betreuungsmodelles muss gewährleistet sein", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß. Die Fortführung der Überbrückungshilfe bietet den Tageseltern bis Jahresende die Möglichkeit, um eine finanzielle Unterstützung anzusuchen. In der Steiermark werden momentan rund 2300 Kinder von 465 Tagesmüttern bzw. Tagesvätern betreut. Im Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wird die Überbrückungshilfe somit auch weiterhin zur Verfügung gestellt und kann unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden.
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Berufsstart
Es gibt in der Steiermark acht vom Land geprüfte und lizenzierte Anbieter zur Ausbildung zur Tagesmutter bzw. Tagesvater. Damit diese Ausbildung für Interessierte auch gut leistbar ist, wird diese zusätzlich noch mit bis zu 1.000 Euro pro Person gefördert. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, ob gewisse Gütesiegel während der Ausbildung erreicht werden. Diese Ausbildung berechtigt die Absolventen auch zusätzlich zu Ausführung des Berufs der BetreuerIn in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung. Darüber hinaus bekommen Tageseltern, die erstmalig ihre Betreuungstätigkeit aufnehmen, eine Starthilfe. Bis zu 750 Euro können beantragt werden und sollen die Schaffung einer kindgerechten Ausstattung der Wohnräume erleichtern.
Quelle: Land Steiermark