Tirol: Brauchtumsfeuer: Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen für eine reibungslose Abwicklung

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Vorarlberg

01 Jun 19:06 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

  • Sonnwendfeuer und Herz-Jesu-Feuer stehen vor der Tür
  • Meldung an die jeweilige Gemeinde erforderlich

In Kürze ist es wieder soweit und zahlreiche Vereine und Gruppen planen bereits ein Brauchtumsfeuer: Das Herz-Jesu-Feuer steht nächstes Wochenende vor der Tür, die Sonnwendfeuer um den 21. Juni 2024. Um einen reibungslosen Ablauf bestmöglich zu gewährleisten, sind Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen – beispielsweise die Vermeidung von Brandbeschleunigern wie Benzin oder Diesel – unbedingt zu beachten. Zudem muss auch eine Meldung an die jeweilige Gemeinde ergehen. Sicherheitslandesrätin Astrid Mair und Landesfeuerwehrinspektor Rene Staudacher nehmen die bevorstehenden Brauchtumsfeuer zum Anlass, um auf die Bestimmungen, die für eine größtmögliche Sicherheit wesentlich sind, aufmerksam zu machen.

„Die Sonnwend- und Herz-Jesu-Feuer stellen einen festen Bestandteil der vielseitigen Tiroler Traditionslandschaft dar. Gerade im Zusammenhang mit den Herz-Jesu-Feuern oder der Sommersonnenwende stellt sich nun oftmals die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese zulässig sind. Um ein sicheres Abbrennen der Feuer und ein gelungenes Brauchtumsfest zu gewährleisten, sind bestimmte Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen von den Veranstaltern der Brauchtumsfeuer zu beachten“, so LRin Mair. Mehr dazu in der Factbox unten.

Meldung an die Gemeinde

Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern besteht eine Meldepflicht an die Gemeinde spätestens zwei Wochen im Vorhinein. „Das ist wichtig, um den Behörden und natürlich auch den Einsatzkräften – allen voran der Feuerwehr – die Möglichkeit zu geben, im Falle eines auftretenden Brandes rasch und effizient reagieren zu können. Seitens der Feuerwehr wird allgemein appelliert, die Sicherheitsbestimmungen ernst zu nehmen und Vorsicht walten zu lassen“, betont auch der Landesfeuerwehrinspektor. Unterbleibt die Meldung an die Gemeinde, darf das Feuer nicht entzündet werden.

Was wird unter einem Brauchtumsfeuer verstanden?

Unter Brauchtumsfeuer sind solche Feuer zu verstehen, die in einer festen sozialen Gruppe zur Brauchtumspflege entzündet werden. Es ist also nicht etwa jedes von Einzelpersonen entzündete Feuer als Brauchtumsfeuer zu qualifizieren, sondern es muss sich dabei um Brauchtumspflege im Rahmen einer (kirchlichen, vereinsmäßigen oder traditionell ortsüblichen) Gemeinschaftsaktion handeln.

Factbox Überblick über Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen

  • Es dürfen nur biogene Materialien (Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Holz, Schilf, Rebholz, Grasschnitt und Laub) in trockenem Zustand verwendet werden. Nicht angezündet werden dürfen daher Materialien wie Altreifen, Gummi, nicht naturbelassenes (behandeltes) Holz, Kunststoffe, Lacke, synthetischen Materialien oder Verbundstoffe.
  • Bei starkem Wind, bei großer Trockenheit oder ohne entsprechende Überwachung und Nachkontrolle ist das Abbrennen zu unterlassen.
  • Es ist eine geeignete Person als Aufsicht bis zum Ende, also bis zum Erlöschen der Glutnester, sicherzustellen.
  • Bei Witterungsverhältnissen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, ist das Entzünden von Feuer in Waldnähe untersagt.
  • Zur Verhinderung einer Ausbreitung des Feuers ist erforderliches Löschgerät (beispielsweise Feuerlöscher) in ausreichender Anzahl und Menge bereitzuhalten.
  • Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist verboten.



Quelle: Land Tirol



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