Rosenheim: Brautkleid ist nicht gleich Brautkleid - Das Zollamt am Walserberg deckt Tarnladung auf

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Eine Ladung mit einem Sammelsurium an Waren, die nicht in den Zollpapieren angemeldet waren wird in diesen unscheinbaren Kartons vorgefunden. (Foto: ZOLL)
ots/Hauptzollamt Rosenheim
14 Aug 06:11 2020 von Presseportal.de Print This Article

Rosenheim, Bad Reichenhall (ots) - Eine Lkw-Ladung aus der Türkei beim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn hatte einige Überraschungen für die Zollbeamten auf Lager.

Zur Zollbehandlung angemeldet waren Brautkleider und diverses Zubehör für ein Brautmodengeschäft, wie Tüten, Schmuckkästchen und ähnliches.

Aufgrund von Ungereimtheiten in der Zollanmeldung wollte die Abfertigungsbeamtin den LKW und die Waren genauer unter die Lupe nehmen. Die Zollbeamtin versuchte anhand der Frachtpapiere dem türkischen LKW-Fahrer zu erklären, dass sie die Waren, die in die Niederlande gehen sollten, sehen möchte. Der überraschte LKW-Fahrer entgegnete Ihr "Niederlande? Ich fahre nicht in die Niederlande!". Daraufhin wurde die Ladung mit dem anscheinend ahnungslosen Lkw Fahrer abgeladen.

Bei der Beschau stellten die Zollbeamten fest, dass alle Kartons ausweislich ihrer Beschriftung für einen Ort in Norddeutschland bestimmt waren.

Beim Öffnen der Kartons kam ein Sammelsurium an nicht angemeldeten, verbotenen bzw. nicht einfuhrfähigen Waren zum Vorschein.

So fanden die Zöllner über 21.000 Mund-Nasen-Schutzmasken, die nicht angemeldet waren und nachversteuert werden mussten. Dazu kamen in weiteren Kartons fast 300 kg Feigen, die ebenfalls nicht angemeldet waren und aus lebensmittelrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sowie 31.000 Stück Medikamente in Kapselform, die von der zuständigen Behörde als Arzneimittel eingestuft wurden und deshalb nicht eingeführt werden dürfen, zum Vorschein. Für diese Waren wurde auch ein Strafverfahren eingeleitet.

Die dann auch noch aufgetauchten 350 Stück T-Shirt der Marke "Moncler", die vom Rechteinhaber als Fälschungen eingestuft wurden, mussten wie die oben genannten Waren beim Zoll verbleiben und werden unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Nach Abschluss der Beschau und Überprüfung der tatsächlichen eingeführten Waren stand fest, dass statt der offensichtlich als Tarnladung angemeldeten 57 Stück Brautkleider tatsächlich nur zwei Brautkleider an Bord des LKW waren, die restliche Ladung bestand aus nicht angemeldeten und weitgehend nicht einfuhrfähigen Waren, die sichergestellt wurden



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell



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