Vorarlberg: Bregenzerwald-Ausreise ab Mitternacht nur mit negativem Testergebnis

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Vorarlberg

21 Apr 05:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sicherheitslandesrat Christian Gantner: „Als Nachweis sind verschiedene Testvarianten zulässig“

Bregenz (VLK) – Um Mitternacht (Dienstag, 20. April 2021, 24:00 Uhr) tritt für die Region Bregenzerwald eine auf vorerst sieben Tage befristete regionale Ausreisetestverpflichtung in Kraft. Nur mit negativem Testergebnis ist ab diesem Zeitpunkt das Verlassen der Region möglich. Ausnahmen für bestimmte Personengruppen sind in der Verordnung geregelt. Es sind verschiedene Testvarianten als Nachweis zulässig, wie Sicherheitslandesrat Christian Gantner ausführt: „Wie bislang gilt ein negativer Antigentest einer befugten Stelle (Antigentest durch med. Personal bzw. Selbsttests unter Aufsicht), der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ab Probeabnahme ist, als Ausreisetest. Erstmalig werden für die Ausreise auch im Landessystem registrierte Selbsttests (sogenannte „Wohnzimmertests“), die nicht älter als 24 Stunden sind, zugelassen“.

Darüber hinaus entfällt die Testpflicht, wenn ein positiver Antikörpernachweis (Korrelation mit einem Neutralisationstest durch Labor bestätigt und nicht älter als drei Monate) bzw. ein Absonderungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist, vorgelegt werden können. Einfache Wohnzimmertests, die nicht im Landessystem registriert sind, reichen als Bestätigung nicht aus.

Die Testpflicht gilt vorerst eine Woche, bis Dienstag, 27. April 2021, 24:00 Uhr. Die Testpflicht gilt nicht für:
• Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr;
• die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
• Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Gesundheitsbehörden sowie Angehörige von Rettungsorganisationen, des Bundesheeres und der Feuerwehr im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. von Einsätzen;
• den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Infrastrukturen und der Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Straßendienst, Müllabfuhr, Strom- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Post- und Versanddienstleistungen;
• die Durchfahrt durch den Bregenzerwald ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt;
• den Güterverkehr, Tiertransporte und den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen;
• die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen;
• die Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit;
• Schülerinnen und Schüler von Schulen gemäß dem Schulorganisationsgesetz und dem Privatschulgesetz sowie von land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen gemäß dem Vorarlberger Landwirtschaftlichen Schulgesetz, jedoch ausschließlich zum Zweck der Teilnahme am Unterricht an diesen Schulen (Hin- oder Rückfahrt).

Bei der behördlichen Überprüfung sind die Ausnahmegründe glaubhaft zu machen.

Tests werden kontrolliert
Die Ausreise aus der Region wird an mehreren Kontrollpunkten von Polizei- sowie Bundesheerkräften und Mitarbeitenden der Bezirkshauptmannschaft überwacht. Mit gültigem negativen COVID-Testzeugnis ist die Ausreise rund um die Uhr über die L200 Bregenzerwaldstraße, über die L2 Langener Straße sowie die L48 Bödelestraße möglich. Über die L193 Faschinastraße ist die Ausreise zwischen 06:00 und 20:00 Uhr möglich, dazwischen ist der Übergang gesperrt.

Die L 49 Achrainstraße (Alberschwende – Knie) ist nur für den öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) befahrbar. Für den Individualverkehr bleibt diese Straße gesperrt.

Gänzlich gesperrt sind zudem die L15 Farnachstraße zwischen Alberschwende und Bildstein sowie die L14 Bucherstraße zwischen Buch und Alberschwende. Die Parzelle Fischbach in Alberschwende ist als Teil des Risikogebiets ausgewiesen. Aufgrund der Wintersperre ist ebenfalls die L 198 Lechtalstraße zwischen Warth und Lech sowie die L 51 Laternserstraße über das Furkajoch gänzlich gesperrt.


Quelle: Land Vorarlberg



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