Kärnten: Bund beschließt Kärntner Vorschläge gegen illegale Autotuning-Exzesse

Slide background
LR Schuschnig: Bund beschließt Kärntner Vorschläge gegen illegale Autotuning-Exzesse,
Foto: Büro LR Schuschnig
29 Apr 03:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Schuschnig: Gesetzesnovelle gegen Lärm- und Geruchsbelästigung tritt auf Druck von Kärnten früher als geplant in Kraft – Sofortiges Stilllegen von Autos von Verkehrsrowdies für bis zu 72 Stunden wird möglich

Klagenfurt (LPD). „Was aus Kärnten jahrelang gefordert wurde, haben wir endlich erreicht. Die Polizei erhält mehr Handhabe, um jene, die unserer Bevölkerung absichtlich mit Autolärm und Gestank den Schlaf rauben oder durch Raserei oder Driften andere auf den Straßen gefährden, an Ort und Stelle aus dem Verkehr zu ziehen“, zeigt sich Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig heute, Donnerstag, in einer ersten Reaktion über den Beschluss der 40. Novelle des Kraftfahrgesetzes im Nationalrat erfreut. Mit dieser Novelle werden die Gesetzesvorschläge, die von Kärntner Verkehrsexperten erarbeitet wurden, vom Bund zur Gänze umgesetzt.

Durch die Novelle des Kraftfahrgesetzes wird erstmals ein explizites Verbot von lärm- und geruchsbelästigendem Verhalten wie bspw. „Gummi-Gummi“-Aktionen, Fehlzündungen, absichtlicher Rauchentwicklung oder Flammen bzw. Knallgeräusche aus dem Endschalldämpfer festgeschrieben. Bereits bei Wahrnehmung eines massiv belästigenden oder gefährlichen Verhaltens durch die Polizei können die Autos für bis zu 72 Stunden stillgelegt werden. Das kann etwa durch die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder der Kennzeichentafeln, aber auch das Anlegen von technischen Sperren erreicht werden. Zusätzlich können Fahrzeuge sofort aus dem Verkehr gezogen werden, die mit Einrichtungen ausgestattet sind, die offensichtlich nur dazu dienen, Fehlzündungen oder Stichflammen zu erzeugen.

„Diese Maßnahme wirken sofort und brauchen nicht erst eine langwierige und aufwändige technische Kontrolle. Die Wahrnehmung der Exekutive reicht aus“, erklärt Schuschnig. Auch der Strafrahmen für Unbelehrbare oder extreme Fälle wird auf maximal 10.000 Euro deutlich erhöht. „All das sind gesetzliche Werkzeuge, die der Exekutive beim Schutz der Kärntner Bevölkerung vor den Auswüchsen von illegalen Autotuning-Treffen mehr Handhabe geben“, ist der Verkehrslandesrat überzeugt.

Auf Druck von Kärnten tritt das Gesetz nun auch schneller in Kraft als es der Begutachtungsentwurf vorsah. Noch in der ersten Mai-Hälfte soll es den Bundesrat passieren, wenige Tage darauf kann es bereits beurkundet werden. „Wir haben beim Bund nachverhandelt, dass das Gesetz nun nicht erst mit Juni, sondern sofort nach Kundmachung in Kraft tritt. Denn die ersten illegalen Treffen stehen bereits unmittelbar bevor“, so Schuschnig. Beim Schutz der Anrainer und für die Sicherheit auf den Straßen zähle jeder Tag, wie der Landesrat betont.

„Seit vielen Jahren setzt sich Kärnten für die Schaffung von gesetzlichen Maßnahmen beim Bund ein, um den Auswüchsen der illegalen Autotuning-Treffen mit teilweise massiver Lärm- und Geruchsbelästigung der Anrainer und auch Raserei einen Riegel vorschieben zu können. Nun setzt der Bund um, was wir im Land erarbeitet haben. Wer auf unseren Straßen absichtlich Lärm und Gestank verursacht oder sich besonders rücksichtslos verhält, wird künftig leichter und schneller aus dem Verkehr gezogen“, so Schuschnig.




Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg