Salzburg: Bund unterstützt Salzburg im Kampf gegen Raser
Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
Zunehmendes Problem mit Geschwindigkeitsübertretungen / Gemeinsame Arbeitsgruppe für härtere Strafen und mehr Verkehrssicherheit
(LK) Beim Thema Raser kommt Bewegung in die Sache. Salzburg und auch andere Bundesländer haben ein zunehmendes Problem mit Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr. Deshalb hat Bundesministerin Leonore Gewessler auch auf Initiative Salzburgs eine Arbeitsgruppe, die über härtere Strafen für Raser beraten wird, eingerichtet.
„Für wirklich gefährliche Raser gibt es kein Verständnis. Ich bin erfreut, dass nun gemeinsam mit den Ländern an Lösungen gearbeitet und die Arbeitsgruppe ins Leben gerufen wird, in der Salzburg als Initiator jedenfalls vertreten ist“, so Verkehrslandesrat Stefan Schnöll, der sich bei Bundesministerin Leonore Gewessler für die Unterstützung bedankt. Der Antrag hätte heute, Freitag, bei der Verkehrsreferentenkonferenz, die kurzfristig abgesagt wurde, angenommen werden sollen.
Höhere Geldstrafen gefordert
Die Forderungen aus Salzburg, die auch vom Bund und von mehreren Bundesländern unterstützt werden, sehen mehrere Maßnahmen vor. So soll der Höchststrafsatz von derzeit 2.180 Euro auf 5.000 Euro hinaufgesetzt werden. „Wir sind derzeit am Ende des Strafrahmens angelangt und brauchen daher eine bundesgesetzliche Änderung der Straßenverkehrsordnung. Die Strafen fürs wirkliche Rasen, also für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 40 km/h innerorts und 50 km/h im Freiland, sollen eine generalpräventive Wirkung zeigen, um Raser abzuschrecken und vor allem solche Unfälle wie im April des heurigen Jahres zu vermeiden, bei dem eine 27-Jährige aufgrund eines rücksichtslosen Rasers tragisch ums Leben kam“, sagt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.
Führerschein länger entziehen
Auch bei der Mindestentzugsdauer des Führerscheins soll drastisch nachgebessert werden. So soll der Mindestentzug einer Lenkberechtigung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise von mehr als 50 km/h im Freilandbereich von derzeit zwei Wochen auf wenigstens vier Wochen hinaufgesetzt werden. Auch die generelle Entzugsdauer des Führerscheins bei höheren Geschwindigkeiten muss ebenfalls entsprechend erhöht werden. Im Falle einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung soll der Betrachtungszeitraum zur Anwendung einer erhöhten Entzugsdauer nicht nach zwei, sondern nach vier Jahren enden.
Quelle: Land Salzburg