Bundesheer: Ministerrat beschließt Entsendung von Soldatinnen und Soldaten für Übungs- und Ausbildungszwecke

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Bundesheer: Ministerrat beschließt Entsendung von Soldatinnen und Soldaten für Übungs- und Ausbildungszwecke
Foto: Bundesheer/Trippolt
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Bundesheer: Ministerrat beschließt Entsendung von Soldatinnen und Soldaten für Übungs- und Ausbildungszwecke
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Bundesheer: Ministerrat beschließt Entsendung von Soldatinnen und Soldaten für Übungs- und Ausbildungszwecke
Foto: Bundesheer/Beganovic
20 Jän 05:00 2022 von OTS Print This Article

Teilnehmer können sich freiwillig melden

Wien (OTS) - Im heutigen Ministerrat, am 19. Jänner 2022, wurde von der Bundesregierung die Entsendung von Personen, die den Grundwehrdienst oder Truppenübungen oder die ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes (PiAD) leisten, für die Teilnahme an Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung beschlossen. Das Bundesministerium für Landesverteidigung plant für das Jahr 2022 Übungen bzw. Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung zu denen sich oben genannte Personen zur Teilnahme in schriftlicher Form freiwillig melden:

Die Übungen finden von 9. bis 21. Mai 2022 in der Tschechischen Republik mit bis zu 20 Personen, von 20. bis 24. Juni 2022 in der Tschechischen Republik mit bis zu 35 Personen, von 10. bis 22. Oktober 2022 in Deutschland mit bis zu 15 Personen und von 14. bis 18. November 2022 in der Slowakei mit bis zu 35 Personen, welche den Grundwehrdienst oder die ersten sechs Monate Ausbildungsdienst leisten, statt. Die Vorhaben dienen im Wesentlichen der Schießausbildung und Absolvierung der Schießverpflichtung zum Zweck der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Bereich der Fliegerabwehr sowie der Ausbildung des ABC-Abwehr-Fachpersonals des Österreichischen Bundesheeres. Die entsendeten Personen der Fliegerabwehr werden zur Unterstützung der Ausbildungsmaßnahmen als Wachen bzw. Absperrposten, Kraftfahrer, Funker und Richtschützen eingesetzt. Ziel der Ausbildung des ABC-Abwehr-Fachpersonals ist, die Soldatinnen und Soldaten entsprechend vorzubereiten, um im Fall von Katastrophen oder Terroranschlägen national und international einsatzbereit zu sein.

„Der heutige Beschluss des Ministerrates zeigt wieder einmal, wie sehr sich Österreich mit seinen Soldatinnen und Soldaten engagiert, die Professionalität und den hohen Ausbildungstand zu erhalten und weiter zu optimieren. Ausbildungen und Übungen sind Grundpfeiler, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen und in weiterer Folge auf Krisen und Katastrophen vorbereitet zu sein“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Gemäß dem Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), können Einheiten und einzelne Personen zur Durchführung von Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung in das Ausland entsendet werden. Die Entsendung von Personen, die den Grundwehrdienst oder Truppenübungen oder die ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes (PiAD) leisten, obliegt der Bundesregierung. Dem Hauptausschuss des Nationalrates ist darüber unverzüglich zu berichten.


Quelle: OTS



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