Bundesheer: Verteidigungsministerin Tanner bei Treffen der Rechtsschutzbeauftragten in Reichenau an der Rax
Foto: BMLV/Carina Karlovits
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Die Rechtsschutzbeauftragten trafen sich bereits zum 17. Mal
Mittwoch, den 24. Mai 2023, besuchte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner auf Einladung des Rechtsschutzbeauftragten für Landesverteidigung, Univ. Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier, im Beisein des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz, LStA i.R. Dr. Robert Jirovsky, sowie des Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesminister für Inneres, Generalprokurator i.R. Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy, das 17. Treffen der Rechtsschutzbeauftragen der Republik Österreich im Seminarzentrum Reichenau an der Rax. Während des intensiven Informationsaustausches wurden zentrale Themen des Sicherheitspolizeirechts, des Militärbefugnisrechts sowie rechtliche Problemfälle aus der Praxis der Rechtsschutzbeauftragten diskutiert.
„Die Grundrechte der Bevölkerung haben immer oberste Priorität und müssen unter allen Umständen gewahrt werden. Eine Kontrollinstanz ist somit unumgänglich. Ich bin froh, mit unserem Rechtsschutzbeauftragten und seinen Stellvertretern anerkannte Experten auf diesem Gebiet gewonnen zu haben. Ich möchte mich bei den Beauftragten für ihren wichtigen Einsatz sehr herzlich bedanken und darf weiterhin meine Unterstützung für diese rechtsstaatlich bedeutende Rechtsschutzeinrichtung zusagen. Auch für die zukünftigen Kontrolltätigkeiten wünsche ich den Rechtsschutzbeauftragten viel Erfolg“, so Verteidigungsministerin Tanner.
Die Rechtsschutzbeauftragten haben besondere rechtliche Kontrollaufgaben. Allgemein gesehen haben die in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsschutzbeauftragten die Aufgabe, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen spezielle Ermittlungsverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Da der durch die Erhebungstätigkeit betroffene Bürger oder die Bürgerin vorerst keine Information über die (gesetzlich möglichen) Eingriffe in seine Grundrechte (z.B. Privatsphäre, Datenschutz, etc.) erhält, wurde ein eigener Rechtsschutz durch die Institution des Rechtsschutzbeauftragten geschaffen. Diese Institution soll zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger die Rechtmäßigkeit (Verhältnismäßigkeit) der Eingriffe durch die Staatsgewalt prüfen und Widerrechtlichkeiten aufzeigen bzw. verhindern.
Rechtsschutzbeauftragte sind bei der Besorgung ihrer Aufgaben unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Im Speziellen prüfen sie die Arbeit auf widerrechtliche Datenverwendung. Das erste Treffen fand 2004 statt und wurde vom damaligen Rechtsschutzbeauftragten, Univ.Prof. i.R. DDr. Karlheinz Probst, ins Leben gerufen.
Quelle: OTS