Bundespräsidentenwahl 2022: Einbringung der Wahlvorschläge
Frist für Einbringung von Wahlvorschlägen für Bundespräsidentenwahl 2022 endete heute, 17 Uhr
Bis zu diesem Zeitpunkt sind auf folgende Personen lautende Wahlvorschläge (alphabetisch gereiht) eingelangt:
Dr. Michael Brunner
Gerald Grosz
Mag. Robert Marschall
Wolfgang Ottowitz
David Packer, BSc
Dr. Walter Rosenkranz
Johann Peter Schutte
Heinrich Staudinger
Dr. Alexander Van der Bellen
Dr. Tassilo Wallentin
Dr. Dominik Wlazny
Damit ein Wahlvorschlag gültig eingebracht ist, müssen diesem neben der Erfüllung anderer Formerfordernisse zumindest 6.000 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben sein.
Nach eigenen Angaben der zustellungsbevollmächtigten Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge wurde die Zahl der erforderlichen gültigen Unterstützungserklärungen im Ausmaß von 6.000 bei den Wahlvorschlägen „Dr. Michael Brunner“, „Gerald Grosz“, „Dr. Walter Rosenkranz“, „Heinrich Staudinger“, „Dr. Alexander Van der Bellen“, „Dr. Tassilo Wallentin“ und „Dr. Dominik Wlazny“ erreicht.
Die den einzelnen Wahlvorschlägen beigegebenen Unterstützungserklärungen werden in den nächsten Tagen durch die Bundeswahlbehörde geprüft. Die Verlautbarung der Wahlvorschläge ist spätestens am Donnerstag, 8. September 2022, zu erwarten. Für den Fall, dass die Überprüfung ergibt, dass einem Wahlvorschlag Unterstützungserklärungen in nicht ausreichendem Maß beigegeben worden sind, wird die Bundeswahlbehörde dem zustellungsbevollmächtigten Vertreter des betroffenen Wahlvorschlags für das Vorlegen der fehlenden Unterstützungserklärungen eine Nachfrist von drei Tagen einzuräumen haben.