Vorarlberg: Bundespräsidentenwahl - Gemeinden legen Wählerverzeichnisse auf
Einsichtnahme bis 8. September möglich
Bregenz (VLK) – Ab morgen, Dienstag, liegen in den meisten Vorarlberger Gemeindeämtern die Wählerverzeichnisse für die Bundespräsidentenwahl 2022 auf und sind bis Donnerstag, 8. September, einsehbar. Nur in jenen Gemeinden, die mehr als 10.000 Einwohner zählen und daher eigene Hauskundmachungen auszuhängen haben, kann diese Auflagefrist auf eine Woche verkürzt werden, somit können die Wählerverzeichnisse hier erst ab Freitag, 2. September, eingesehen werden.
Die genauen Einsichtsstunden sowie die Bezeichnung des Amtsraumes, in dem das Wählerverzeichnis aufliegt, sind auf dem Veröffentlichungsportal der jeweiligen Gemeinde kundgemacht. Innerhalb der Einsichtsfrist kann zum Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich ein Berichtigungsantrag bei der Gemeinde gestellt werden.
Wahlberechtigt bei der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz mit Stichtag 9. August in einer Gemeinde in Österreich hatten und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, die wählen wollen, müssen bis spätestens Donnerstag, 8. September, in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein oder bis zu diesem Zeitpunkt einen Antag auf Eintragung in die Wählerevidenz gestellt haben. Zuständig ist jene Gemeinde, in der sie oder die Vorfahren ihren letzten Wohnsitz hatten.
Spätestens bis 23. September werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten für die Bundespräsidentenwahl fest.
Beantragung von Wahlkarten
Schon jetzt können Wahlkarten beantragt werden. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland), oder Personen, die infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen gehunfähig sind und die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der Wahlkommission für Gehunfähige in Anspruch nehmen wollen.
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich (z.B. über www.wahlkartenantrag.at) bis Mittwoch, 5. Oktober, oder mündlich bis Freitag, 7. Oktober, 12.00 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen. Da den Gemeindeämtern die Stimmzettel erst Mitte September zur Verfügung stehen werden, kann erst ab diesem Zeitpunkt mit der Vesendung bzw. Aushändigung der Wahlkarten begonnen werden.
Mit Wahlkarte ist neben der Briefwahl die Stimmabgabe im ursprünglich zuständigen Wahllokal sowie in jedem anderen Wahllokal möglich.
Wahl-Hotline des Landes
Für Auskünfte und Informationen zur Bundespräsidentenwahl ist die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Auch per E-Mail an [email protected] werden Fragen entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.
Quelle: Land Vorarlberg