Burgenland: COVID-19 - Positive Fälle in den Landhäusern in Eisenstadt

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17 Nov 14:12 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Infizierten wurden umgehend isoliert / Landesverwaltung hat bereits seit längerem umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Infektionen gesetzt

21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der burgenländischen Landesverwaltung wurden bei einer Umfeldtestung positiv auf das Coronavirus getestet, teilt der Koordinationsstab Coronavirus des Landes Burgenland mit. Die infizierten Personen befinden sich in behördlich angeordneter, häuslicher Quarantäne, ein umfangreiches Kontakt Tracing läuft. Die Räumlichkeiten wurden desinfiziert. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Covid-Pandemie und stark steigender Infektionszahlen auch im Burgenland setzt die Landesverwaltung bereits seit längerem umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Infektionen. Seit 30. Oktober ist ein Parteienverkehr nur mehr in unaufschiebbaren Fällen und nach telefonischer Vereinbarung sowie unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz, Plexiglasschutzwände und dem Einhalten des Mindestabstands möglich. Die Regelung gilt für alle Dienststellen des Landes. Zur Ansteckungsprävention wurde die Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut und verstärkt genutzt.

Zur Gewährleistung sowie Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronavirus „COVID-19-Pandemie“ gibt es bereits seit längerem ein Konzept mit Handlungsanleitungen für den Dienstbetrieb. Neben der Regelung des Dienstbetriebes vor Ort – dazu zählen generelle Regeln für das Betreten von Amtsgebäuden, dem Parteienverkehr oder der Nutzung von Büroräumlichkeiten – werden darin auch Hygienemaßnahmen, Homeoffice oder der Umgang mit Erkrankungen und Verdachtsfällen bei Landesbediensteten geregelt. Die Bediensteten sind angehalten, auf ihre eigene Gesundheit zu achten und das Ansteckungsrisiko zu minimieren und sich auch im Privatbereich verantwortungsvoll zu verhalten. Bei Arbeitspausen und dem Weg zur und von der Dienststelle ist auf die Schutzmaßnahmen zu achten. Ansammlungen sind zu vermeiden beziehungsweise ohne Mindestabstand oder Mund-Nasen-Schutz zu unterlassen.

Die übliche Erreichbarkeit der Behörden per Telefon bzw. E-Mail während der Dienstzeiten ist weiterhin gewährleistet.



Quelle: Land Burgenland



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