Österreich: COVID-19 Sondermaßnahmen in Tirol ab 12. Februar 2021
Wien (OTS) - Der Gesundheitsminister hat aufgrund des vermehrten Auftretens von Mutationen des neuartigen Corona-Virus für das Bundesland Tirol (mit Ausnahme von Osttirol, Vomp-Hinterriss und Jungholz) die COVID-19-Virusvariantenverordnung erlassen. Sie besagt, dass das Überschreiten der Grenzen von Tirol ins benachbarte Ausland bzw. zu benachbarten Bundesländern nur mehr gestattet ist, wenn ein nicht mehr als 48 Stunden alter, negativer SARS-CoV-2 Test mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgewiesen wird. Diese Verordnung tritt mit 12. Februar 2021 in Kraft und ist auf die Dauer von zehn Tagen (21.02.2021) beschränkt.
Die Verordnung gilt auch für Pendler. Diese benötigen für die Ausreise somit ebenfalls einen negativen SARS-CoV-2 Test (nicht älter als 48 Stunden), welcher mitgeführt werden muss. Für durch Tirol durcheisende Pkw-Insassen werden bei der Einreisekontrolle Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen.
Ausgenommen von dieser Verordnung sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Rettungsorganisationen, Feuerwehr und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Güterverkehr, Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp sowie das Überschreiten der Grenze zum Zwecke der Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
Polizei und Bundesheer im Großeinsatz
„Die Polizistinnen und Polizisten leisten seit Beginn der Pandemie Herausragendes. Sei es bei der Überwachung von Quarantänemaßnahmen, dem Contact-Tracing oder bei Kontrollen an den Grenzen. Die Polizei ist Partner der Menschen in diesem Land – gerade in Zeiten großer Herausforderungen“, so Innenminister Karl Nehammer.
Die Polizei wird mit Unterstützung des Bundesheeres diese Verordnung vollziehen. Konkret bedeutet dies, dass über 1.000 zusätzliche Beamtinnen und Beamten engmaschige gesundheitsbehördliche Kontrollen an den nationalen und internationalen Tiroler Grenzen durchführen. Diese Überprüfungen betreffen auch, zusätzlich zu den bisherigen Einreisekontrollen, die Ausreise aus Tirol an Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Kontrollen von Reisenden in Zügen, am Flughafen und auf Flugfeldern.
Der Tiroler Landespolizeidirektor Edelbert Kohler appelliert an die Tirolerinnen und Tiroler: „Die Polizei sieht sich einmal mehr mit einer neuen, großen Herausforderung konfrontiert, die wir nur mit der Unterstützung aller bewältigen können. Helfen Sie uns und vor allem sich selbst, Unannehmlichkeiten, lange Wartezeiten und Staus zu vermeiden und kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Testbestätigung, wenn Sie das Bundesland verlassen müssen.“
Die sicherheitspolizeiliche Grundversorgung im Rahmen der regulären Aufgabenerfüllung der Polizei wird durch diese Zusatzaufgabe in keiner Weise beeinträchtigt oder geschmälert. Um den zusätzlichen Personalbedarf decken zu können, unterstützen die Landespolizeidirektionen Salzburg und Vorarlberg sowie die Sicherheitsakademie des Innenministeriums (Polizeischule) die Tiroler Polizei.
Darüber hinaus ersucht die Polizei, zum Schutze der eingesetzten Kräfte während einer Kontrolle eine FFP2-Maske aufzusetzen – auch wenn man alleine im Kfz ist.
„Ab Freitag sind in Tirol 1.000 Soldatinnen und Soldaten aus ganz Österreich gemeinsam mit der Polizei im gesundheitsbehördlichen Ein-und Ausreisemanagement, der Kontakt-Nachverfolgung und bei Massentests eingesetzt. Die Soldaten werden ihre Arbeit streng und genau aber freundlich und höflich erledigen und damit entscheidend dazu beitragen, dass die Bevölkerung in ein normales Leben zurückkehren kann", sagt der stellvertretende Militärkommandant von Tirol Gerhard Pfeifer.
Nähere Informationen zur COVID-19-Virusvariantenverordnung sind auf der Homepage des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at zu finden.