Salzburg: Corona-Ampel in ganz Salzburg auf Grün geschaltet
Foto: Land Salzburg
Geringes Risiko / Sicherheitsmaßnahmen Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Fällen bleiben
(LK) Mit heutigem Tag gilt die österreichweite Corona-Ampel. Für das ganze Bundesland Salzburg und seine Bezirke leuchtet zurzeit die Ampel grün. Das bedeutet insgesamt „geringes Risiko“ im Vergleich zu den weiteren Farben Gelb („mittleres Risiko“), Orange („hohes Risiko“) und Rot („sehr hohes Risiko). Trotzdem heißt es weiterhin die bisher geltenden Sicherheitsmaßnahmen wie Abstand halten und Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Fällen tragen einzuhalten.
„An der Corona-Ampel haben das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsreferentinnen und -referenten der Länder intensiv gearbeitet“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl, der hervorhebt, dass die Ampel nicht erst im Nachhinein auf Fallzahlen reagiert, sondern präventiv aufgrund vieler qualitativer Daten wirkt.“ Darüber hinaus kann die Ampelschaltung auch detailliert für kleinere Regionen innerhalb eines Bezirkes vorgenommen werden.
Das bedeutet die Farbe Grün auf der Corona-Ampel
Bezüglicher der epidemiologischen Lage bedeutet die Farbe Grün:
- Geringe kumulative Sieben-Tages-Inzidenz relativ zur Bevölkerungsgröße der betrachteten Region
- Hauptsächlich sporadisch aus dem Ausland importierte Fälle
- Hoher Anteil an Fällen mit geklärter Quelle
- Vereinzeltes Auftreten von Fällen ungeklärter Quelle
- Vereinzeltes Auftreten von Clustern, die großteils mittels behördlicher Maßnahmen unter Kontrolle sind
- Hauptsächlich Cluster mit Reise-Assoziation
- Geringe Auslastung von Intensivbetten
- Ausreichende Testaktivität
- Niedrige Anzahl positiver Tests
Weiterhin gilt: Abstand halten und wenn nötig Mund-Nasen-Schutz tragen
Damit die Ampel auf Grün bleibt, gelten für das Bundesland Salzburg weiterhin die Vorgaben laut aktueller Verordnung:
- Weiterhin auf den Mindestabstand achten.
- Mund-Nasen-Schutz tragen in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Betreten von Lebensmittelgeschäften, Banken, Postfilialen, in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am zugewiesenen Sitzplatz) sowie bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann und keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist und ein direkter, länger dauernder Kontakt besteht.
- Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Rechtliche Verankerung der Ampel folgt
Für die rechtliche Verankerung der Ampel ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes notwendig. Die Novellierung wird vom Nationalrat beschlossen.
Quelle: Land Salzburg