Salzburg: Corona - Nach wie vor intensives Contact Tracing in Salzburg
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
Infektionsketten werden rasch unterbrochen / Keine strenge häusliche Quarantäne mehr für Geimpfte und Genesene Kontaktpersonen
(LK) Intensives Contact Tracing, Impfen, Testen und Hygienemaßnahmen – damit bekämpft Salzburg die Corona-Neuinfektionen, ganz besonders jetzt nach den Öffnungsschritten. „Die Kontaktpersonenerhebung ist sehr gut aufgestellt und wird auch jetzt entscheidend dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Egal, wie die Corona-Lage ist, Infektionsketten müssen so rasch wie nur möglich unterbrochen werden“, betont Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.
Absonderung, Verkehrsbeschränkung und PCR-Nachtestungen sind die Hauptwerkzeuge mit denen das Contact Tracing die Infektionsketten im Bundesland unterbricht. „Es ist zu vermuten, dass die Fälle durch die Öffnungsschritte zeitverzögert wieder steigen werden, aber die fortschreitende Impfung, die warme Jahreszeit, das intensive Testen und somit das Erkennen symptomfreier Infektionen sowie das weiter intensive Contact Tracing werden - wenn überhaupt - hoffentlich nur zu einem leichten Anstieg führen“, so Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.
Noch kein Effekt der Öffnung sichtbar
„Die sieben-Tage-Inzidenz im Bundesland Salzburg sinkt nach wie vor. Heute liegt sie bei 30,7. Bisher kann noch kein negativer Effekt der großen Öffnung vom 19. Mai beobachtet werden“, stellt Landesstatistiker Gernot Filipp fest, er schränkt aber ein: „Allerdings sind Auswirkungen erst zeitverzögert zu erkennen. Und das unabhängig von steigenden Testzahlen.“
Juhasz: „Geimpfte und Genesene Kontaktpersonen nur verkehrsbeschränkt.“
Geimpfte und genesene Kontaktpersonen müssen nicht mehr mit behördlich verordneter häuslicher Quarantäne rechnen, weil sie als Kontaktpersonen II eingestuft werden. „Erste Untersuchungen zeigen, dass diese Personen wahrscheinlich nicht mehr starke Überträger sind, daher Verkehrsbeschränkungen reichen. Die Entscheidung im Einzelfall liegt aber nach wie vor bei den Gesundheitsbehörden“, so Juhasz.
Vorgaben für Geimpfte und Genesene
Genesene (in den letzten 6 Monaten), Geimpfte (ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis bis sechs Monate nach der zweiten Dosis) und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper (der letzten drei Monate) werden bei Kontakt mit Infizierten meist als Kontaktpersonen II eingestuft. „Das heißt, sie sind nicht abgesondert, dürfen aber beispielsweise Gemeinschaftseinrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen oder nur an den Arbeitsplatz gehen, wenn dort der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann“, fasst Juhasz zusammen. Geimpfte Infizierte werden mit einem negativen PCR-Test nach 48 Stunden aus der Quarantäne entlassen.
Alle Fälle werden wie Mutationen behandelt
Die Maßnahmen des Contact Tracing orientieren sich nach wie vor an der erhöhten Ansteckungsgefahr der bisher bekannten Virusmutationen. „Jeder Fall wird bei der Kontaktpersonenerhebung praktisch wie ein Mutationsfall behandelt, da bei mittlerweile fast allen Infektionen eine Variante vorliegt. All jene, die innerhalb von 48 Stunden vor Auftreten eines positiven Falles mit dem Infizierten in Kontakt waren, werden abgesondert oder verkehrsbeschränkt und das jeweils für 14 Tage. Darüber hinaus werden nach wie vor alle positiven PCR-Tests auf Mutationen durch die Partnerlabore des Landes untersucht. Ganzgenomsequenzierung verdächtiger Proben erfolgen durch die SALK und AGES in Wien“, erläutert Petra Juhasz.
PCR-Bestätigung für alle positiven Schnelltests
Positive Antigen-Schnelltests werden im gesamten Bundesland mittels PCR-Test bestätigt. Zudem erfolgt bei allen Infizierten eine Kontrolltestung am neunten Tag und bei allen Kontaktpersonen eine PCR-Testung sofort nach Bekanntwerden, ab dem fünften und am neunten Tag nach Letztkontakt. Fällt der Test ab Tag neun negativ aus, können sowohl die Infizierten, als auch die Kontaktpersonen nach dem zehnten Tag frühzeitig aus der Quarantäne oder Verkehrsbeschränkung entlassen werden. Ausgenommen sind dabei Haushaltskontakte, bei diesen werden die Beschränkungen nie vorzeitig aufgehoben.
Flexibles Contact Tracing
„Personell ist die Kontaktpersonennachverfolgung auf einen möglichen erneuten Anstieg der Infektionszahlen aufgrund der Öffnungen vorbereitet“, betont Markus Kurcz, Leiter des Katastrophenschutzes: „Die aktuell niedrigen Zahlen erlauben uns, mit den derzeit eingesetzten Contact Tracern Bereinigungen in den Datenbanken durchzuführen und laufend die Qualität auf allen Ebenen zu verbessern. Sollten sich in den nächsten Tagen und Wochen die Zahlen verschlechtern, sind wir auch personell mit den Mitarbeitern aus dem Team des Landes, der Bezirkshauptmannschaften, des Bundesheeres und im Extremfall aus den Gemeinden darauf vorbereitet. In Hinblick auf die steigende Zahl an Geimpften erarbeiten wir nun ein neues, noch flexibleres System für die Zukunft, mit dem wir noch rascher auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren können“, ergänzt Kurcz.
Contact Tracing-Maßnahmen im Überblick
Das Contact Tracing ist nach der großen Öffnung neben Hygiene, Testen und Impfen eine wesentliche Säule zur Eindämmung der Pandemie, besonders auch aufgrund der bekannten Virus-Mutationen. Gleichzeitig wird aber bereits die Impfung von den Behörden berücksichtigt. Hier das Maßnahmenpaket im Überblick:
- Nachverfolgung aller Kontaktpersonen mindestens der letzten 48 Stunden vor Symptombeginn/Abstrichnahme.
- Die Behörden überwachen die Quarantäne streng.
- Gezielte Voruntersuchung aller positiven PCR-Tests auf Mutationen durch die Partnerlabore des Landes.
- Ganzgenomsequenzierung verdächtiger Proben durch die SALK und AGES in Wien.
- Indexperson und Kontaktpersonen werden immer für 14 Tage abgesondert oder verkehrsbeschränkt. Fällt der Kontrolltest ab Tag neun negativ aus, kann die Absonderung oder Verkehrsbeschränkung mit Ablauf des zehnten Tages frühzeitig beendet werden.
- Testung Kontaktpersonen I und II:
- Erster PCR nach Bekanntwerden des Indexfalls. Zweiter Test frühestens ab Tag fünf des Letztkontaktes und dritter Kontroll-PCR ab Tag neun des Letztkontaktes.
- Haushaltskontakte können nicht frühzeitig aus der Absonderung oder Verkehrsbeschränkung entlassen werden.
- Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen I werden angehalten, außerhalb des Haushalts eine FFP2-Maske zu tragen.
- Genesene, Geimpfte und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper werden bei Kontakt mit Infizierten nur noch als Kontaktpersonen II eingestuft (verkehrsbeschränkt).
- Genesene, Geimpfte und Personen mit Nachweis über neutralisierende Antikörper die an Covid-19 erkranken, werden nach 48 Stunden und negativem PCR-Test aus der Absonderung entlassen.
Mehr Informationen
- www.salzburg.gv.at/corona-virus
- www.salzburg.gv.at/corona-impfung
- www.salzburg.gv.at/coronatests
- www.salzburg.gv.at/app
Quelle: Land Salzburg