Kärnten: Coronavirus - „Kärnten sichert nahtlose, flächendeckende Test-Fortführung“
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LHStv.in Beate Prettner: Kärnten macht PCR-Tests mit „Alles gurgelt“ und in Apotheken möglich – Ausnahmeregistrierung über „Online-Klick“ - Verordnung wurde Ländern erst heute 15 Stunden vor Inkrafttreten der neuen Strategie übermittelt
Klagenfurt (LPD). „Zum wiederholten Mal sind wir bis wenige Stunden vor Inkrafttreten einer neuen Verordnung im Dunkeln gelassen worden: Während der Bund die neue Testverordnung den Medien bereits gestern Abend zugespielt hat, mussten wir Länder bis heute auf die Verordnung warten. Dennoch ist es uns gelungen, binnen kürzester Zeit und in sehr konstruktiven Gesprächen eine nahtlos weiterführende Teststruktur zu sichern“, gibt die Kärntner Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner bekannt.
Aufgrund der nunmehr vorliegenden Verordnungsdetails wird Kärnten die ab morgen wirksame neue Teststrategie wie folgt umsetzen:
• „Die Verdachtsfalltestungen bleiben wie gehabt: Sie werden angeordnet und in unseren acht Teststraßen des Landes in den Bezirksstädten durchgeführt“, informiert die Gesundheitsreferentin.
• Die ab 1. April limitierten fünf Antigentests und fünf PCR-Tests pro Person können über Apotheken bezogen werden.
• Die Antigentests sind ab 9. April mit der e-Card in Apotheken erhältlich – zu warten ist noch auf einen Bundesratsbeschluss, der erst am 7. April erfolgen wird. Durchgeführt werden können die Antigentests über die Kärntner Selbsttest-Plattform „Alles testet“. Dann sind sie als Zugangsbestätigung anerkannt.
• „Bei den PCR-Tests werden wir in Kärnten nicht nur eine Möglichkeit, sondern zwei Möglichkeiten anbieten: So können PCR-Tests jedenfalls über die Schiene „Kärnten gurgelt“ gemacht werden (Abgabe in Spar-Filialen oder Apotheken).
• Wir werden PCR-Tests aber auch weiterhin in Apotheken erlauben. Damit können wir Menschen, die nicht so technikaffin sind, die Gelegenheit geben, unkompliziert einen PCR-Test zu machen – flächendeckend, hochwertig, niederschwellig“, betont Prettner. Die PCR-Tests werden also ohne Zeitverzögerung nahtlos in den Apotheken weitergeführt. „Ich danke der Apothekerkammer für die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit.“
• Bekanntlich wurden sieben Personengruppen definiert, für die die Tests auch ab dem 1. April unbegrenzt bleiben: Besucher, Bewohner, Mitarbeiter und externe Dienstnehmer von Alten- und Pflegeheimen; Behindertenwesen; Kuranstalten; Krankenanstalten; Mobile Dienste; elementarpädagogische Einrichtungen; Rettungsorganisationen, Flüchtlingshilfe. „Diese Ausnahmen sind berechtigt und dringend notwendig“, sagt die Gesundheitsreferentin, die noch eine weitere Gruppe in die Ausnahmen hineinreklamieren möchte – nämlich jene der Kinder- und Jugendhilfe. „Wir werden diesen Personen in Kärnten die Möglichkeit bieten, sich über unsere Testplattform als „Ausnahme“ zu registrieren. Man klickt ein Kästchen an und registriert sich damit als z.B. regelmäßiger Besucher in Pflegeheimen oder für einen Spitalsbesuch etc. Dann sind Tests in unbegrenzter Menge weiterhin erlaubt“, sagt Prettner.
„Es ist sehr bedauerlich, dass auch diese Verordnung quasi auf den letzten Drücker erfolgt ist. Anstatt eine derart große Änderung sorgfältig vorzubereiten und für die Menschen vorausschauend kommunizieren zu können, musste nun wieder alles überstürzt abgewickelt werden“, kritisiert Prettner die Bundesregierung.
Quelle: Land Kärnten