Kärnten: Coronavirus - BH Spittal erlässt zwei neue Verordnungen
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Beide Verordnungen gelten ab morgen, 1. August 2020 – Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstand von einem Meter im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und Kaiser-Franz-Josefs-Höhe wird vorgeschrieben – MNS auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt (01. bis 02. August 2020) verpflichtend
Klagenfurt (LPD). Wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal mitteilt, gelten ab morgen, Samstag, zwei neue Verordnungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.
So wird seitens der Bezirkshauptmannschaft das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr an folgenden Orten: Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor, Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte, Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum sowie der Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie sämtlicher befestigter Wege, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner-Hochalpenstraße/Gletscherstraße. Zudem ist der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, einzuhalten.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist durch eine zweite Verordnung auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt (01. bis 02. August) verpflichtend. Dies gilt an beiden Tagen in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr an folgenden Orten: Hauptplatz, Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten.
Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in beiden Verordnungen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
Quelle: Land Kärnten