Kärnten: Coronavirus - BH St. Veit erlässt Verordnung für Freizeitpark
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Alkoholverbot und die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am „Rennbahngelände“ sollen Ausbreitung des Coronavirus verhindern
Klagenfurt (LPD). Von Freitag, 25. 9. 2020, bis Sonntag, 11. 10. 2020, hat auf dem sogenannten „Rennbahngelände“ in St. Veit ein Vergnügungspark geöffnet. Um die Gefahr einer Verbreitung von COVID 19 zu verhindern, wurde von der Bezirkshauptmannschaft St. Veit mittels zeitlich und örtlich begrenzter Verordnung ein Alkoholverbot und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verfügt.
„Die Besucher werden zudem ersucht, sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten und Abstände einzuhalten“, so Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch. Wer sich nicht an die verordneten Vorgaben hält, begeht eine Verwaltungsübertretung und hat mit einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro zu rechnen. Die Verordnung gilt bis einschließlich 11. Oktober.
Quelle: Land Kärnten