Kärnten: Coronavirus - Bitte Telefonleitungen der Behörden nicht blockieren
Bezirksverwaltungsbehörden bitten um Verständnis und Geduld bei verzögerten Bescheid-Zustellungen – Anträge bzgl. Impfpflichtbefreiung werden noch nicht bearbeitet – Viele Fragen beantwortet auch Hotline des Bundes unter 0800 555 621
Klagenfurt (LPD). Kärnten nähert sich rasant der Spitze der Omikron-Welle. Die aktuell extrem hohe Zahl an Infizierten, Verdachtsfällen und Kontaktpersonen schöpft die Kapazitäten in den Bezirksverwaltungsbehörden, also den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, voll aus. Von den Behörden ergeht daher die dringende Bitte an die Bevölkerung, die Telefonleitungen nicht zu blockieren.
„Sollten Sie in Quarantäne sein und noch keinen Bescheid bekommen haben, bitten wir Sie um Geduld und Verständnis. Durch die hohen Fallzahlen und teils auch durch Personalausfälle in den Behörden kommt es hier derzeit zu Verzögerungen“, erklärt Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes. Es bringe auch nichts, telefonisch oder per E-Mail zu urgieren. Das würde nur wertvolle Ressourcen in den Behörden binden.
Hier die Vorgangsweise, wenn sich der Absonderungsbescheid verzögert, man aber schon in Selbstisolation ist: Rechtlich beginnt die Quarantäne/Absonderung erst mit dem Anruf der Bezirksverwaltungsbehörde und mündlicher Aussprache der Quarantäne/Absonderung. Im Absonderungsbescheid ist daher das Datum der mündlichen Aussprache der Quarantäne als Beginn der Absonderung angeführt. Grundsätzlich besteht daher nur für den im Bescheid angeführten Zeitraum ein Anspruch auf Verdienstentgang bzw. Entgeltfortzahlung nach dem Epidemiegesetz. Wurde von betroffenen Personen bereits vor der Aussprache der Quarantäne durch die Behörde eine selbstüberwachte Heimquarantäne angetreten, so kann auch für diesen Zeitraum Verdienstentgang bzw. Entgeltfortzahlung geltend gemacht werden, sofern ein positives Testergebnis (Antigen- oder PCR) der betroffenen Person vorliegt und der Zeitraum sowie der Antritt der selbstüberwachten Heimquarantäne aufgrund des positiven Testergebnisses gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde von der betroffenen Person glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Mailverkehr, etc.).
Und Achtung: Die Krankschreibung von Personen ist nicht Aufgabe der Gesundheitsbehörden, auch gilt der mündliche bzw. schriftliche Absonderungsbescheid NICHT als Krankmeldung. Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Covid-Erkrankung bzw. für eine Krankschreibung haben die betroffenen Personen telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt/der Hausärztin aufzunehmen.
Um Geduld gebeten werden auch Verdachtsfälle, die sich über die Gesundheitshotline 1450 gemeldet haben und nicht innerhalb von 24 Stunden von der Gesundheitsbehörde kontaktiert wurden. „Auch hier beschleunigen Anrufe auf dem Gesundheitsamt den Ablauf nicht“, so Kurath. Betroffene werden gebeten, sich an die Vorgangsweise zu halten, die ihnen beim Anruf der 1450 oder bei der Online-Meldung über https://www.141.at/covidverdacht/ mitgeteilt wird. Darin erfahren sie eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, über die sie das Fehlermanagement Kärnten kontaktieren können.
„Bitte richten Sie auch keine allgemeinen Fragen zum Impfen, zu den Impfstoffen oder zur Impfpflicht an die Bezirksverwaltungsbehörden. Dafür gibt es eigene Hotlines und Kontakte bei den tatsächlich zuständigen Stellen“, so Kurath. Viele Anfragen würden derzeit insbesondere zur Befreiung von der Impfpflicht aufschlagen. „Das Gesetz zur Impfpflicht ist noch nicht in Kraft. Bitte geben Sie daher keine Anträge, Atteste oder dergleichen bei den Behörden ab. Das alles wird derzeit nicht bearbeitet“, betont der Leiter des Landespressedienstes.
Für allgemeine Fragen zum Coronavirus, zur Impfung und zum Grünen Pass verweist das Land Kärnten insbesondere auf die Coronavirus-Hotline des Bundes (AGES), die unter 0800 555 621 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar ist. Informationen des Landes Kärnten finden Sie unter https://coronainfo.ktn.gv.at/. Weiters werden die Fragen und Antworten (FAQ) auf der Homepage des Sozialministeriums unter https://www.sozialministerium.at/ empfohlen. Für Anmeldungen und Rückfragen zu Testungen über https://oesterreich-testet.at/ ist die kostenlose Rufnummer 0800 220 330 täglich von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar. Die Kärntner Corona-Hotline steht unter 050 536 53003 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Quelle: Land Kärnten