Coronavirus - Kärnten erfreut über Klarstellung zum Einreiseprozedere der 24-Stunden-Betreuungskräfte

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Foto: Land Kärnten.
26 Aug 18:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Beate Prettner: 24-Stunden-Betreuungskräfte bleiben von Pendler-Sonderregelung bundesweit ausgenommen – Das garantiert Sicherheit und Schutz für pflegebedürftige Menschen

Klagenfurt (LPD). „Alles andere wäre unvernünftig und hoch riskant gewesen: Ich bin froh, dass das Gesundheitsministerium heute, Dienstag, in einer Klarstellung zugesichert hat, dass 24-Stunden-Betreuungskräfte aus Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, nicht unter die Pendler-Sonderregelung fallen“, zeigte sich Kärntens Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner erleichtert. Für Kärnten hatte sie im Vorfeld bereits fixiert, dass das Land an dem bisherigen Testprozedere festhalten werde. „Immerhin geht es hier um den Schutz der größten Risikogruppe, nämlich der älteren und pflegebedürftigen Generation“, sagte Prettner.

Mit der Klarstellung seitens des Gesundheitsministeriums bleibt auch das zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkommen zur Kostenübernahme aufrecht: „Demnach werden bei einer Inlandstestung 85 Euro und bei einer Auslandstestung 60 Euro pro Betreuungskraft und Monat übernommen. Die entsprechenden Antragformulare sind über die WKÖ Kärnten erhältlich“, informierte erneut Prettner.



Quelle: Land Kärnten



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