Coronavirus - Kärnten ermöglicht Kindergartenskikurse
LH Kaiser: Kindergartenkinder sollen sichere Möglichkeit haben, in Skischulen Skifahren zu lernen und sich so an der frischen Luft sportlich zu betätigen - Bund gefordert, das auch Schulen zu ermöglichen.
Klagenfurt (LPD). In Kärnten sind ab morgen, Samstag, Skikurse von Kindergärten mit Skischulen möglich. Das gibt Kärntens Bildungs- und Sportreferent Landeshauptmann Peter Kaiser heute, Freitag, bekannt, nachdem es in den letzten Tagen viel Unmut über das aktuell gültige Verbot, das sich an einer Bundesverordnung orientiert, gegeben hat. In einer entsprechend morgen gültigen novellierten Verordnung des Landes Kärnten wird festgehalten, dass Kindergärten die Möglichkeit haben, tage- bzw. stundenweise Skikurse mit Skischulen zu organisieren. Voraussetzung ist, dass dies nur innerhalb der einzelnen Kindergartengruppen möglich ist und es folglich es zu keiner Durchmischung kommt. Der Bustransport ist wie schon bisher weiter möglich.
„Das Land kann nur im Bereich der Kindergärten Regelungen selbstständig treffen. Wir geben damit den Kindern die Möglichkeit das Skifahren im Skiland Kärnten unter professioneller Anleitung gemeinsam mit ihren Kindergartengruppenfreundinnen und –freunden zu erlernen. Bewegung an der frischen Luft ist immer wichtig – besonders für die Entwicklung unserer Kleinsten“, betont. Kaiser.
Der Landeshauptmann erneuert seinen Appell an die Bundesregierung es ihm gleichzutun, und das in ihrer Verantwortung liegende Verbot für Schulen aufzuheben. „Dieses Verbot ist in mehrfacher Hinsicht wenig zielführend. Zum einen ist es gerade jetzt in Zeiten einer Pandemie, wo die Möglichkeiten sonst ohnehin eingeschränkt sind, wichtig, Kindern möglichst viele Anreize zu körperlicher Betätigung zu geben. Zum anderen ist es nur schwer zu verstehen, dass Kinder, die viele Stunden am Tag gemeinsam in einer Klasse sitzen, nicht gemeinsam an einem Tagesschulskikurs mit einer Skischule an der frischen Luft teilnehmen können sollen, wohl aber über Sportvereine“, so Kaiser abschließend.
Quelle: Land Kärnten