Kärnten: Coronavirus - Neue Einreiseverordnung für 24h-Betreuerinnen und –Betreuer

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Foto: Pflege / pixabay / StockSnap / Symbolbild
21 Jän 10:41 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einreise-Novelle des Bundes mit 24. Jänner in Kraft – Einreisebedingungen für 24h-Pflegekräfte, die regelmäßig pendeln, aus allen Ländern: 3G – Einreisen aus berufl. Zwecken und nicht Pendler: 2G+ PCR-Test

Klagenfurt (LPD). Der Bund hat die Einreisebedingungen wieder geändert, die Novelle der Einreise-Verordnung gilt ab 24. Jänner. „Prinzipiell werden die derzeit geltenden Einreisebestimmungen wieder gelockert. Geboosterte aus aller Welt können nun wieder ohne weitere Auflagen nach Österreich einreisen, für alle anderen, die noch nicht 3 Impfungen habe, gilt 2G+ negativer PCR-Test. Klar geregelt wurde auch die Einreise für die 24-Stunden-Pflegekräfte und den Berufsverkehr“, stellt heute der Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath, klar.

Demnach können 24-Stunden-Betreuerinnen und –Betreuer aus allen Staaten (EU/EWR, Drittstaaten) mit einem 3G-Nachweis einreisen, also Geimpft, Genesen, oder Getestet (PCR 72 Stunden, Antigen 24 Stunden – keine Selbsttests!).
Für die Einreise aus beruflichen Gründen, die nicht unter das Pendeln fällt, gilt 2G+ neg. PCR-Test. Für Geboosterte entfällt die PCR-Testpflicht. Die 2G-Nachweispflicht entfällt auch, wenn eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist bzw. für Schwangere. Dieser Personenkreis muss jedoch ein neg. PCR-Testergebnis vorlegen.

Wer einen 2G Nachweise bei der Einreise vorlegt, aber keinen PCR-Test, muss sich registrieren und in Quarantäne begeben, kann sich aber freitesten. Bei Einreisen ohne jeden Nachweis gilt die sofortige 10-tägige Quarantäne, frühestens am 5. Tag ist ein PCR-Test möglich, der die Quarantäne beenden kann.



Quelle: Land Kärnten



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