Kärnten: Coronavirus - Verordnung für stufenweise Öffnung fertiggestellt

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
12 Dez 04:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Während Handel und körpernahe Dienstleister ab morgen öffnen dürfen, bleiben Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis einschließlich 16. Dezember geschlossen – Maskenpflicht für Gelegenheitsmärkte auch im Freien

Klagenfurt (LPD). Aufgrund der im österreichweiten Vergleich immer noch hohen 7 Tages-Inzidenz von 476,8 (heute, Samstag) hat sich die Kärntner Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Koordinationsgremium für eine von den Vorgaben des Bundes abweichende stufenweise Öffnung nach dem Lockdown entschieden. Demzufolge endet der Lockdown im Handel und für körpernahe Dienstleister für Geimpfte und Genesene mit heute (11. Dezember) 24 Uhr - in der Realität wird sich der Start nach den tatsächlichen Öffnungszeiten richten. Zum Schutz der Gesundheit, im Besonderen zum Schutz der dafür nötigen Infrastruktur, bleiben Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe aber bis zum 16. Dezember (24 Uhr) geschlossen. Zusätzlich gilt die FFP2-Maskenpflicht für Gelegenheitsmärkte wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte. Besucherinnen und Besucher haben in geschlossenen Räumen und im Freien eine FFP2-Maske zu tragen. Erlaubt ist dort das "Take-Away" von Speisen und Getränken.

Die Kärntner Zusatzmaßnahmenverordnung, die ab 12. Dezember gilt und mit Ablauf des 16. Dezembers außer Kraft tritt, sieht folgendes vor:

• Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gastgewerbes bleibt weiterhin grundsätzlich untersagt. Das „Take-Away“ von Speisen und Getränken ist zulässig.
• Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, weiterhin nicht zulässig.


Quelle: Land Kärnten



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