Tirol: Coronavirus - Weitere öffentliche Aufrufe - Kufstein "Fußballspiel", Schwaz "Cafe Michl"
Aufruf nach Fußballspiel in Kundl sowie Lokalaufenthalt in Schwaz
Nachdem die Gesundheitsbehörde im Bezirk Kufstein heute, Samstagnachmittag, bereits einen öffentlichen Aufruf zu einer positiv getesteten Person vornahm, startet die Behörde nun einen zweiten öffentlichen Aufruf aufgrund eines weiteren positiven Testergebnisses:
Im Zuge des Contact Tracings stellte sich heraus, dass sich eine im Nachhinein positiv getestete Person im potenziell ansteckungsfähigen Zeitraum anlässlich eines Fußballspieles am 21. August 2020 in der Zeit von 19.30 bis circa 24 Uhr am Sportplatz des FC Kundl und dort vor allem in der Vereinskantine, Barbereich, aufgehalten hat.
Alle Personen, die sich zu besagtem Zeitraum ebenso dort befanden, werden gebeten, besonders auf ihren Gesundheitszustand zu achten und bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen umgehend die Gesundheitshotline 1450 anzurufen oder ihren Hausarzt telefonisch zu kontaktieren.
Alle entsprechenden weiterführenden Erhebungen inklusive einer möglichen Quellensuche werden derzeit von der Gesundheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft Kufstein durchgeführt.
Bezirk Schwaz: Personen, die sich im „Cafe Michl“ aufgehalten haben, sollen auf Gesundheitszustand achten
Aufgrund eines Aufenthaltes einer Person in einer Lokalität in Schwaz, für die im Nachhinein ein positives Coronavirus-Testergebnis vorliegt, unternimmt auch die Gesundheitsbehörde im Bezirk Schwaz einen öffentlichen Aufruf: Nach derzeitigen Kenntnisstand hielt sich die im Nachhinein positiv getestete Person im potenziell ansteckungsfähigen Zeitraum im „Cafe Michl“ in Schwaz auf. Personen, die sich am Dienstag, den 25. August in der Zeit von 12 bis 17 Uhr und am Mittwoch, den 26. August in der Zeit von 12 bis 22 Uhr dort aufhielten werden ebenfalls gebeten, auf ihren Gesundheitszustand zu achten.
Bei Auftreten von Symptomen wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Schnupfen oder plötzlicher Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns gilt es, umgehend die Gesundheitshotline 1450 zu kontaktieren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin soll die Kontaktaufnahme jedenfalls telefonisch erfolgen.
Die betroffenen Personen, für welche ein positives Testergebnis vorliegt, wurden vonseiten der Gesundheitsbehörde umgehend abgesondert – die behördlichen Abklärungen, zu welchen auch das Contact Tracing zählt, laufen.
Quelle: Land Tirol