Kärnten: Coronavirus - Wohnzimmertests in den Ferien
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LH Kaiser fordert: Angebot der Selbsttests für zuhause soll auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden
Klagenfurt (LPD). Die Eintrittstest für Kinder und Jugendliche waren heute, Montag, Thema in der Sitzung des Koordinationsgremiums. Ab 1. Juli müssen alle über 12-Jährigen einen 3-G-Nachweis erbringen. In den Ferien wird deshalb auf die Selbsttests zuhause zurückgegriffen werden müssen. Über die Bildungsdirektion werden die Bildungseinrichtungen dieser Tage ersucht, die Schülerinnen und Schüler mit der Plattform selbsttest.ktn.gv.at vertraut zu machen. Die Anleitung finden Sie auch unter https://www.youtube.com/watch?v=LMCwb3b29ak
Zudem wird jede Schülerin und jeder Schüler fünf Gratis-Tests erhalten. Landeshauptmann Peter Kaiser fordert zudem, die Bereitstellung von kostenlosen Heimtests über die Apotheken auf die Altersgruppe der 12- bis 15-Jährigen auszuweiten: „Junge Menschen dürfen in Österreich von der Bundesregierung nicht wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Sie haben ein Recht darauf, dass seitens des Bundes alles getan wird, um auch ihnen einen möglichst unbeschwerten Sommer zu ermöglichen. Dass kostenlose Tests aktuell erst ab einem Alter von 15 Jahren erhältlich sind, ist ein klares Versäumnis der Bundesregierung und muss schleunigst korrigiert werden. Damit kann auch das Problem, dass am Freitag in der Schule durchgeführte Tests am Sonntag nicht mehr gelten, ebenso beseitigt werden wie die Frage der Coronatests von Schülerinnen und Schülern in den Ferien.“ Zudem wird gefordert, dass die Gültigkeit des Wohnzimmertests von 24 auf 48 Stunden erweitert wird.
Zu überlegen sei auch eine Ausweitung der kostenlosen Wohnzimmertests auf Kinder ab sechs Jahren. „Auch wenn es für sie keine Testverpflichtung gibt, so wäre die Möglichkeit freiwilliger Heimtests für Kinder ab sechs zu ihrem sowie zum Schutz ihrer Familien und Mitmenschen überlegenswert.“
Deutliche Erleichterungen wird es in den Schulen ab morgen, Dienstag, betreffend die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes geben. Auch im Amt der Kärntner Landesregierung gilt die Pflicht seit heute nur noch im Parteienverkehr – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Mitarbeitenden. Eine FFP2-Maske muss zudem dort getragen werden, wo die Abstände nicht eingehalten werden können – beispielsweise im Lift sowie in den Warte- und Eingangsbereichen.
Testbusse werden ab 1. Juli auch jene vier Oberkärntner Gemeinden anfahren, in denen die fixen Teststraßen ab 1. Juli abgebaut werden. Der neue Fahrplan wird rechtzeitig vor der Umstellung kommuniziert.
In Kärnten gibt es heute eine Neuinfektion und 118 insgesamt Infizierte. 29 Personen sind hospitalisiert davon aber niemand mehr infektiös. Gerechnet an der impfbaren Bevölkerung (ab 12 Jahren) hat Kärnten eine Impfquote von 53 Prozent bei Erstimpfungen und 30,4 Prozent bei Vollimmunisierten erreicht. Auch in der vergangenen Woche wurden wieder rund 23.000 Impfdosen von Biontech/Pfizer und 4000 von Moderna verabreicht.
Quelle: Land Kärnten