Vorarlberg: Coronavirus - neue Maßnahmen treten am 25. Jänner in Kraft
LH Wallner und LR Rüscher: Wichtige und notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
Bregenz (VLK) – Am Montag, 25. Jänner treten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Kraft: Der Mindestabstand wird auf zwei Meter erhöht, in einigen Bereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Neben den Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind, müssen sich künftig weitere Berufsgruppen verpflichtend wöchtentlich einer Antigen-Testung unterziehen. „Je entschlossener wir diese Maßnahmen umsetzen und – vor allem – je größer die Bereitschaft in der Bevölkerung dafür ist, desto eher wird es gelingen, die Pandemie zu überwinden und den Weg aus der Krise zu finden“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Martina Rüscher.
Die Verordnung des Bundes sieht folgende Maßnahmen vor: Der Mindestabstand wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten. Davon ausgenommen sind natürlich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
FFP2-Maske
Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend sein:
• Öffentliche Verkehrsmittel
• Fahrgemeinschaften
• Seil- und Zahnradbahnen
• Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt)
• Märkte (indoor und outdoor)
• Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
• Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
• Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken).
Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen müssen ab 25. Jänner innerhalb der Vorarlberger Krankenhäuser eine FFP2-Maske tragen. Ausnahme gelten für Kinder, Schwangere und Personen mit einer ärztlich bestätigten Maskenbefreiung. Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen keine Maske zu tragen, Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen einen Mund-Nasenschutz und Kinder ab 14 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Es muss immer einen FFP2-Maske ohne Ventil verwendet werden.
Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
Berufsgruppentestungen
Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:
• Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
• Lehrerinnen/Lehrer und Elementarpädagoginnen/-pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen/Schülern
• Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
• Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
• Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen/Patienten bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern) vorgeschrieben.
Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click&Collect möglich.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
Sport: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
Die Maßnahmen des Landes wie die Erhebung von Kontaktdaten in Gastronomiebetrieben und das Verbot der Abholung von Speisen und Getränken in Schigebieten bleiben weiterhin in Kraft.
Quelle: Land Vorarlberg