Salzburg: Covid-19 - Bund verschärft die Maßnahmen
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Leopold
Ausgangsbeschränkung ab 3. November, 0.00 Uhr / Die geplanten Bestimmungen im Überblick
(LK) Aufgrund der stark steigenden Corona-Virus-Infektionszahlen verschärft die Bundesregierung ab Gültigkeit 3. November, 0.00 Uhr die Maßnahmen. Geregelt werden darin unter anderem Maßnahmen in Handel, Verkehr, Bildung, Gesundheit, Arbeitsmarkt, Gastronomie sowie im Sport bis zum 30. November. Die Ausgangsbeschränkungen mit Ausnahmen wird voraussichtlich bis 12. November 24 Uhr gelten. Landeshauptmann Wilfried Haslauer in einer ersten Reaktion: „Ein schwieriger, aber unvermeidbarer Schritt, den Salzburg mitgeht.“
„Es geht nun darum, die Ausbreitung des Virus und die damit verbundene Entwicklung zu stoppen. Für uns alle ist es ein großer Verzicht, der aber leider alternativlos erscheint. Daher ist es richtig, einen konsequenten und dafür zeitlich kürzeren Lockdown zu setzen, damit wir möglichst rasch eine starke Reduzierung der Infektionszahlen erreichen und unser Gesundheitssystem beziehungsweise die Bettenkapazitäten in den Spitälern nicht überlastet wird“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung
Einer der Hauptpunkte der Maßnahmen erlaubt das Verlassen des privaten Wohnbereichs zwischen 20 und 6 Uhr nur unter folgenden Bedingungen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (zum Beispiel Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen)
Die Maßnahmen zum Verlassen des privaten Wohnbereichs gelten vorerst von 3. November 00.00 Uhr bis 12. November, 24 Uhr.
Mindestabstand und MNS im öffentlichen, geschlossenen Raum
An öffentlichen Orten gilt ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber haushaltsfremden Personen. In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zudem ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) vorgeschrieben. In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Mindestabstand einzuhalten, wenn dies möglich ist. Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend.
Handel bleibt offen
Der Handel wird weiter offen bleiben, allerdings wieder mit einer Obergrenze der Kundinnen und Kunden, die sich nach der Größe des Geschäftes richtet. Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Home Office empfohlen
Auch am Arbeitsplatz müssen Maßnahmen ergriffen werden, Home Office wird dringend empfohlen, wo möglich. Ist dies nicht möglich, muss am Arbeitsplatz der Abstand eingehalten werden und weitere Hygienemaßnahmen umgesetzt werden.
Schulen und Kindergärten bleiben großteils offen
Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sowie Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben offen. Die Oberstufen, Fachhochschulen und Unis stellen aus derzeitiger Sicht auf Distance-Learning um. Hier werden die Details mit dem Bildungsministerium noch ausgearbeitet.
Gastronomie und Beherbergung
Gastronomiebetriebe dürfen zwischen 6 und 20 Uhr nur Speisen und Getränke zur Abholung anbieten. Beherbung ist nicht möglich, außer für berufliche Zwecke.
Freizeit, Sport und Kultur
Freizeit- und Kulturbetriebe bleiben geschlossen, ausgenommen sind Bibliotheken. Veranstaltungen sind untersagt, davon ausgenommen sind berufliche Zusammenkünfte und Demonstrationen wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Profi-Sportveranstaltungen können ohne Publikum stattfinden.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen
- www.bundeskanzleramt.gv.at
- www.sozialministerium.at
- Corona-Hotline des Bundes: 0800 555 621
- www.salzburg.gv.at/corona-virus
Quelle: Land Salzburg