Innsbruck: Covid-Infos im März - Es gibt Hoffnung, Impfung weiterhin wichtig

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Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
28 Feb 11:10 2022 von Redaktion International Print This Article

Mit 5. März fallen die meisten Maßnahmen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona. Maskenpflicht gilt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und in öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. In SeniorInnen- und Pflegeheimen sowie Krankenanstalten gelten strengere Regeln und es heißt weiterhin, vorsichtig zu sein. In Zusammenhang mit der von der Bundesregierung beschlossenen COVID-19-Impfpflicht haben alle Personen ab 18 Jahren, bei denen aktuell die Corona-Schutzimpfung ausständig ist, noch bis 15. März Zeit, sich immunisieren zu lassen. Danach wird kontrolliert.

Testangebot

Neben den herkömmlichen Antigentests und PCR-Testangeboten stehen bis auf Weiteres PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Für diese kann man sich www.tiroltestet.at anmelden. Darüber hinaus können Personen mit österreichischer Sozialversicherung bei ÄrztInnen sowie zahlreichen Apotheken einen Test durchführen lassen. Die Anmeldung erfolgt direkt über die jeweilige Ordination bzw. unter apotheken.oesterreich@testet at und in den Apotheken.

Genesungszertifikate

Genesungszertifikate sind im Regelfall sieben bis zehn Tage nach erfolgter Genesung abrufbar. Gerade wenn es um das Genesungszertifikat geht, das über www.gesundheit.gv.at erhältlich ist, ist die Handy-Signatur ein wichtiges Hilfsmittel BürgerInnen, die noch nicht über eine digitale Bürgerkarte verfügen, wickeln dies am einfachsten über FinanzOnline oder www.handy-signatur.at ab. Die Aktivierung der Handy-Signatur ist auch im Bürgerservice in den RathausGalerien, Maria-Theresien-Straße 18 (Erdgeschoß), möglich. Zudem sind Genesungszertifikate bei Bedarf in der Colingasse 5a (Innenhof) jeweils montags bis mittwochs von 8.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr erhältlich (freitags geschlossen!).

Beratungen für Schwangere und Stillende

Für Schwangere und stillende Mütter werden weiterhin immer donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr eigene Impf- und Beratungstermine von FachärztInnen für Gynäkologie und Geburtshilfe im Impfzentrum Innsbruck angeboten. Dieser Service richtet sich auch an Frauen mit Kinderwunsch, die vor der Impfung noch eine vertiefende Fachberatung wünschen. Der Österreichische Integrationsfonds (Lieberstraße 3) bietet am Mittwoch, 23 März, von 9.00 bis 16.00 Uhr ein Impf- und Beratungsangebot in arabischer, russischer und türkischer Sprache an.

Impfbefreiung: Wann und wo?

Wie im Impfpflichtgesetz vorgesehen, haben BürgerInnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Befreiungsgrund von der Covid-Impfpflicht geltend zu machen (z. B. bei chronischer Krankheit, Allergie gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder Schwangerschaft). Dafür steht unter www.tirol.gv.at/impfpflicht ein Onlineformular zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Unterlagen und Atteste hochgeladen werden. Neben der Onlineeinreichung besteht in Ausnahmenfällen die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzubringen. PatientInnen, die aktuell in einer Krankenanstalt betreut werden (z. B. TransplantationspatientInnen, KrebspatientInnen), stehen für die Ausstellung der Impfbefreiung die jeweiligen Krankenanstalten zur Verfügung.

Faktencheck und Aufklärung

Das Land Tirol bietet unter www.tirol.gv.at/coronafakten online verfügbar Informationen und Fakten zu Covid-19. Weiters findet man auch unter www.ibkinfo.at/aufklaerung-corona-impfung FAQs mit Antworten auf die gängigsten Fragen zur Impfung. Zudem kann man sich unter www.impfen.gv.at informieren, dort steht auch ein Impfrechner zur Verfügung.

Impfungen weiter verfügbar

In Innsbruck stehen mehrere Impfstationen des Landes Tirol zur Verfügung. Die leistungsstärkste Möglichkeit befindet sich in der Messe Innsbruck. Diese ist Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonntag von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Zudem stehen im Kaufhaus Tyrol (Montag bis Samstag, 12.00 bis 18.00 Uhr) und im Sillpark (Montag, Dienstag, Mittwoch, 12.00 bis 18.00 Uhr) Impfstellen zur Verfügung. Auch niedergelassene ÄrztInnen bieten weiterhin Covid-Impfungen an. Aufgrund des laufend angepassten Angebotes ist es sinnvoll, sich tagesaktuell auf www.tirol.gv.at/tirolimpft-standorte zu informieren. Erst-, Zweit- bzw. Drittimpfungen sind an allen Impfstationen möglich. Kinder unter zwölf Jahren werden in Innsbruck im Impfzentrum Messe immunisiert (Anmeldung erforderlich). Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt sechs Monate nach der zweiten Impfung auch für Kinder von zwölf bis 17 Jahren eine dritte Immunisierung mit BioNTech/Pfizer. Kinder unter 14 Jahren benötigen bei einer Impfung das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten und müssen von diesem oder einer volljährigen Person aus dem gemeinsamen Haushalt zum Impftermin begleitet werden. Das Impfzentrum Innsbruck bietet freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr Beratungsnachmittage zum Thema Kinderimpfung an. Weiterhin sind Impfungen von Kindern ab fünf Jahren neben den Impfzentren auch bei niedergelassenen KinderärztInnen möglich. Für Erwachsene ist nach zweifacher Impfung mit BioNTech/Pfizer oder Moderna die dritte Impfung nach vier Monaten möglich. Flexible Terminbuchungen können weiterhin unter www.tirolimpft.at vorgenommen werden (selbstständige Auswahl von Impftag, -zeit und -stoff). Termine bei niedergelassenen ÄrztInnen sind ebenfalls über www.tirolimpft.at möglich, dort wird man zum Anmeldeportal der Ärztekammer weitergeleitet.

Fragen und Informationen

Für Fragen und Informationen zu den Impf-Zertifikaten, dem Grünen Pass oder zur Sicherheit von Impfstoffen und etwaigen Impfbefreiungen steht die Hotline der AGES unter 0800 555 621 kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Für Informationen zu den aktuell gültigen Sicherheitsmaßnahmen bietet sich ein Blick auf die Website des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.at an. Bei weiteren Fragen – beispielsweise zur Impfung in Tirol – kann man sich an die Landeshotline unter 0800 80 80 30 wenden (täglich von 8.00 bis 21.00 Uhr). Wurde ein fehlerhaftes Zertifikat ausgestellt, kann über das Service-Formular der AGES (www.ages.at/service/service-gruenerpass) die Berichtigung und Neuausstellung des Zertifikates beantragt werden. Auf www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/
infekt/coronavirus/tirolimpft/leitfaden-nachtragungcovid-impfung-in-e-impfpass/ findet man einen Leitfaden zum Nachtragen von Impfungen.

Infos zu Covid-19 in deiner Stadt

Auf www.ibkinfo.at und www.ibkinfo.at/dossier-covid-19, der Onlineausgabe von Innsbruck informiert, bleibt man am Laufenden, was die Stadt bewegt. Noch unmittelbarer informiert werden Sie über die städtischen Social-Media-Kanäle. Zu finden ist die Stadt Innsbruck auf Facebook, Instagram und Twitter. Aktuell kann zudem unter www.innsbruck.gv.at/covid oder www.innsbruck.gv.at/geohub die Corona-Situation beobachtet werden.
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Zu jeder Impfung mitzubringen sind:

• ein Ausweis
• die E-Card (bzw. österreichische Sozialversicherungsnummer)
• der gelbe Impfpass (falls vorhanden)
• ausgefüllter Aufklärungs- und Dokumentationsbogen (Formular liegt vor Ort auf bzw. ist unter www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung online verfügbar)




Quelle: Stadt Innsbruck



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