Steiermark: "Cyber-Trading-Frauds" - Betrug einer 70-Jährigen

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Cybercrime - Symbolbild
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16 Dez 10:45 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Eine 70-Jährige wurde Ende Oktober 2021 Opfer eines so genannten "Cyber-Trading-Frauds". Sie erlitt einen Schaden von über 50.000 Euro, die vermutlich unwiderruflich verloren sind.

Unbekannte Personen kontaktierten Ende Oktober 2021 eine 70-Jährige und überredeten sie unter Versprechungen von hohen Gewinnen zu Geldüberweisungen auf wechselnde Konten. Schließlich erlangten die Täter sogar Zugriff auf das Computer-System des Opfers und führten selbständig Transaktionen auf ausländische Konten durch.

Informationen des Bundeskriminalamtes
Beim sogenannten "Cyber-Trading-Fraud" werden potenzielle Anleger im Internet zu Geldzahlungen für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte verleitet. Angeworben werden die Opfer über Internet-Werbeanzeigen, soziale Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call-Centern oder Massenmails. Die Tätergruppierungen arbeiten mit unzähligen Tarn- und Scheinfirmen in einer konzernähnlichen Struktur. Aufgaben wie Marketing, Call-Center-Betrieb, Softwareentwicklung und Geldwäscherei werden unabhängig voneinander arbeitsteilig unter einer Führung erledigt. Die Plattformen sind sehr professionell gestaltet und täuschen anfangs hohe Gewinne vor, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu verleiten. Das bezahlte Geld wird nicht angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.

So schützen Sie sich
• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas "zu schön, um wahr zu sein" erscheint, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at.
• Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.



Quelle: LPD Steiermark



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