Gegen 14.00 Uhr, am Nachmittag des 23. Jänner, 2021 trafen sich insgesamt 60 Teilnehmer zu einer behördlich angemeldeten Versammlung im Stadtgebiet von Bischofshofen. Bereits am Beginn der Veranstaltung nahmen Vertreter der Versammlungsbehörde der Bezirkshauptmannschaft St. Johann und Polizisten des Bezirkspolizeikommandos St. Johann im Pongau Kontakt mit dem Veranstalter auf, um diesen explizit auf die Einhaltung der geltenden Covid19-Maßnahmenverordnungen, insbesondere die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam zu machen. Bevor die Teilnehmer zu ihrem "Spaziergang" aufbrachen, forderte der Veranstalter selbst noch einmal per Megafon unmissverständlich die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ein.
Ergänzend dazu verteilte die Polizei an die Teilnehmer Informationsblätter, auf welchen die geltenden gesetzlichen Regelungen dargelegt und die Sanktionen für deren Missachtung angeführt waren. Im Verlauf der Versammlung stellte die Polizei dennoch fest, dass sich vereinzelt Teilnehmer nicht an die Vorgaben des Veranstalters bzw. die gesetzlichen Bestimmungen hielten. Aus diesem Grunde kontrollierte die Polizei diese insgesamt sieben Personen, welche keinen Mund-Nasen-Schutz verwendeten. Drei der Personen wiesen ein ärztliches Attest für eine Maskenbefreiung vor.
Die verbleibenden vier Personen werden wegen des Nichttragens des Mund-Nasen-Schutzes der Bezirkshauptmannschaft St. Johann zur Anzeige gebracht. Nach einem Marsch quer durch Bischofshofen wurde die Versammlung gegen 15.40 Uhr vor dem Haupteingang des Bahnhofs Bischofshofen offiziell für beendet erklärt.
Quelle: LPD Salzburg