Salzburg-Stadt: Demonstration in der Altstadt

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Polizeiauto - Symbolbild
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26 Jän 06:13 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 25. Jänner 2021, gegen 18.00 Uhr, trafen sich insgesamt 40 Teilnehmer zu einer behördlich angemeldeten Versammlung in der Salzburger Altstadt. Die Landespolizeidirektion Salzburg befand sich mit den Vertretern der Versammlungsbehörde, sowie einer angemessenen Anzahl an uniformierten und zivilen Kräften im Einsatz. Bereits am Beginn der Versammlung nahmen Kontaktteams der Polizei mit dem Veranstalter und den Teilnehmer Kontakt auf, um diese explizit auf die Einhaltung der geltenden Covid19-Maßnahmenverordnungen, insbesondere die Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes von zwei Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufmerksam zu machen. Bevor die Teilnehmer zu ihrem "Spaziergang" aufbrachen, forderte die Polizei per Megafon unmissverständlich die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ein. Diese Durchsage wurde im Verlauf des "Spazierganges" mehrmals wiederholt. Ergänzend dazu verteilten die Kontaktteams der Polizei Informationsblätter an die Teilnehmer, auf welchen die geltenden gesetzlichen Regelungen dargelegt und die Sanktionen für deren Missachtung angeführt waren. Da einige Teilnehmer während des Marsches keinen Mund- und Nasenschutz trugen, wurden diese wiederholt von den Kontaktteams aktiv angesprochen, was bei jenen Teilnehmern, die keine ärztlichen Atteste vorweisen konnten, zum Erfolg führte. Bei einer Kontrolle von Teilnehmern am Hagenauerplatz musste dennoch eine Person wegen des Nichttragens des Mund-Nasen-Schutzes zur Anzeige gebracht werden, weil deren ärztliches Attest sich als nicht glaubwürdig darstellte. Bei einer weiteren Person wird noch geprüft, ob diese tatsächlich eine ärztliche Ausnahme geltend machen kann. Sollte diese nicht der Fall sein, wird eine Anzeige an die Gesundheitsbehörde erstattet. Um 19.00 Uhr traf der Kundgebungsmarsch wieder beim Residenzplatz ein, wonach sich die Versammlung gegen 19:00 Uhr auflöste. Aus den polizeilichen Überprüfungen resultierten mindestens zwei Anzeigen wegen des Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das Einschreiten der Polizei verlief ohne Festnahmen oder strafrechtliche Anzeigen.



Quelle: LPD Salzburg



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