Innsbruck: Der Grillplatz ist schon mal reserviert!

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Foto: pexels/Rodnae Productions
27 Apr 07:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Im Zuge neuer Grillplatzordnung ist vorherige Online-Buchung erforderlich

Sobald die Temperaturen in die Höhe klettern, wird auch in der Tiroler Landeshauptstadt der Grill ausgepackt. Wer dies auf einem der vier öffentlichen Grillplätze tun möchte, sollte nicht auf das vorherige Reservieren vergessen. Denn im Zuge der neuen Grillordnung, die am Montag, 1. Mai in Kraft tritt, ist die Nutzung der Grillstellen auf der Rimmlwiese, der Saurweinwiese in Kranebitten, der Rossaupromenade und am Gramartboden nur nach vorheriger Online-Buchung unter www.innsbruck.gv.at/grillen erlaubt.

„Aufgrund diverser Probleme bei der Benützung der städtischen Grillplätze wurde eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer neuen Grillplatzordnung eingerichtet“, erläutert die für Grünanlagen ressortzuständige Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl: „Darin werden die Grillzeiten von bisher 10.00 bis 20.00 Uhr auf 10.00 bis 22.00 Uhr verlängert. Allerdings ist das Grillen dort nur während der Grillsaison von 15. März bis 30. November eines jeden Jahres möglich.“

Auf den vier städtischen Grillplätzen stehen insgesamt 35 Grillstellen zur Verfügung, welche in Zonen – ein mal ein Meter pro Grillgerät – eingeteilt sind. Darauf darf ausschließlich mit selbst mitgebrachten Grillgeräten, die die Grillstelle nicht überragen, gegrillt werden. Zum Einsatz darf nur Grillkohle kommen, nicht jedoch unbehandeltes Holz, brennbare Flüssigkeiten, Gas oder ähnliches. Nach Gebrauch ist die Grillkohle in den zur Verfügung gestellten Aschebehältern zu entsorgen.

Service für alle, die keinen Garten haben

Die Nutzung der Grillstellen ist künftig nur nach vorheriger Reservierung, maximal eine Woche im Voraus, zulässig. Wer nicht über die Möglichkeit einer Online-Reservierung verfügt, kann die Reservierung auch im städtischen Bürgerservice abwickeln.

Die Reservierungsbestätigung muss auf jeden Fall mitgeführt werden, da sie den städtischen Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzulegen ist. Sitzmöglichkeiten bzw. Tische sind bei Bedarf selbst mitzubringen und dürfen im Bereich der Grillstelle in einem Umkreis von fünf mal fünf Metern aufgestellt werden. Nach Ablauf der Reservierung müssen alle mitgebrachten Gegenstände entfernt werden und der Müll ist zu entsorgen.

„In Innsbruck haben nur wenige einen eigenen Garten, darum sind die öffentlichen Grillplätze ein wichtiges Angebot. Mit der neuen Grillplatzordnung können wir als Stadt den Nutzungskonflikten entgegenwirken und dieses wichtige Service weiter zur Verfügung stellen“, hält die Leiterin der Arbeitsgruppe Grillplatzordnung, Zeliha Arslan, abschließend fest.MD


Quelle: Stadt Innsbruck



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