Wien: Der Weg zum Containerspital
Foto: AUVA
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So entsteht die Zwischenlösung des Traumazentrums Wien-Brigittenau
Anknüpfend an unser Update vom 21. März zur temporären Leistungsverlagerung des Traumazentrums Wien-Brigittenau erlauben wir uns, heute einen kurzen Überblick über den Weg der kommenden Monate zu geben.
Wie berichtet liegt am Standort aktuell die Priorisierung auf der baulichen Ertüchtigung des Ambulanzbereiches, um weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz für selbstkommende Patient:innen anzubieten. Darüber hinaus ist die Absiedelung der von brandschutztechnischen Mängeln betroffenen Bereiche in vollem Gange. Das betrifft den OP- und Bettentrakt ab dem 1. Stock. Dabei werden diese Bereiche nicht nur sukzessive nicht mehr mit Patient:innen belegt, sondern muss auch Brennbares wie Papier oder auch ein Großteil der Betten entfernt werden. Das ist in der kurzen Zeit eine große logistische Herausforderung, die auch einen wesentlichen Teil der verwaltungstechnischen Ressourcen bindet.
Parallel arbeiten wir intensiv an der Zwischenlösung, die ab Anfang 2025 am Standort Brigittenau den Betrieb wieder aufnehmen soll.
Den Wunsch der Kolleg:innen des Standortes Brigittenau, dass die Errichtung und Inbetriebnahme schneller zu erfolgen habe, können wir nachvollziehen. Aber auch ein Bauwerk in Container- oder Modulbauweise muss vor allem sicher und rechtlich korrekt errichtet werden. Das betrifft eine qualitätvolle Detailplanung, ein europarechtlich faires Vergabeverfahren, Bauarbeiten, nachhaltige Sicherheitsplanungen oder behördliche Abstimmungen, um nur wenige Punkte zu nennen.
Was ist auf dem Weg zur Zwischenlösung Traumazentrum Wien-Brigittenau / Lorenz Böhler zu tun?
Im Folgenden erläutern wir Ihnen dies anhand eines stark vereinfachten Fahrplans für die bevorzugte Lösung, der Umsetzung am Standort Brigittenau/Lorenz Böhler:
1. Evaluierung der Bereiche im Bestandsgebäude, die Anfang 2025 nach Ertüchtigung wieder in Betrieb genommen werden können inklusive laufender Behördenabstimmungen
2. Definition jener Bereiche, die bis Anfang 2025 als alternative Lösung in Container- bzw. Modulbauweise errichtet werden müssen
3. Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms:
Welche Räume gibt es, welchem Zweck dienen sie, wie groß sind sie; daraus ergibt sich u.a. die Bruttogeschoßfläche
4. Erstellung eines Betriebsorganisationskonzepts:
Wie funktioniert die Betriebsorganisation der Zwischenlösung, welche Bauteile gibt es, welche Patient:innen werden wo und wie bzw. von wem behandelt
5. Erstellung eines Raumfeinkonzepts:
Hier wird jeder Raum im Detail geplant – welche Funktion erfüllt er für welche Patient:innen, wie viele Menschen haben darin Platz, weiters Raumhöhe, Platzierung von Türen und Fenstern, Definition des Bodenbelags, Strom und weitere Anschlüsse, Möblierung im Detail etc.
6. Abstimmung mit Nutzer:innen, also i.d.R. jenen, die in weiterer Folge in den Räumlichkeiten arbeiten
7. Einleitung des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens
8. Vergabeverfahren gemäß Bundesvergabegesetz
9. Planungsarbeiten:
- Entwurf
- Einreichung
- sanitätsrechtliche Vorbesprechung
- Ausführungs- und Montageplanung
10. Bauplatzvorbereitung:
- Abbruch des Parkhauses
- Herstellung der Infrastruktur: Strom, Wasser, Abwasser
- Herstellung der Fundamentierung
11. Vorfertigung der in Container- bzw. Modulbauweise herzustellenden Bereiche
12. Montage der in Container- bzw. Modulbauweise herzustellenden Bereiche
13. Erschließung der neuen Bereiche (evt. Brücke zu Bestandsgebäude)
14. Einrichtung
15. Inbetriebnahme
16. Sanitätsrechtliche Abnahme
17. Probebetrieb
18. Vollbetrieb
Aus heutiger Sicht ist eine Inbetriebnahme Anfang 2025 machbar, aber dennoch herausfordernd. Wir können versichern, dass sämtliche mit der Zwischenlösung befassten Mitarbeiter:innen nahezu rund um die Uhr daran arbeiten, dass das Team Brigittenau so schnell wie möglich wieder zusammengeführt wird.
Quelle: OTS