Salzburg: Derzeit rund 2.800 Vertriebene aus der Ukraine in Salzburg
Foto: Land Salzburg
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Große Hilfsbereitschaft im gesamten Land / Appell zur polizeilichen Erfassung innerhalb von drei Monaten
(LK) Aktuell befinden sich rund 2.800 Vertriebene aus der Ukraine im Bundesland, von denen bereits 1.100 vom Land in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ab dem Vorliegen eines Vertriebenenausweises mittlerweile rasch möglich, mehr als 100 Ukrainerinnen und Ukrainer haben bereits eine Arbeitsbewilligung erhalten.
In einem Pressegespräch informierten heute Landespolizeidirektor Bernhard Rausch und der Vertriebenen-Koordinator des Landes, Reinhold Mayer, über die aktuelle Situation für Vertriebene aus der Ukraine im Bundesland Salzburg sowie über das Erfordernis einer fristgerechten polizeilichen Erfassung, um unkomplizierte behördliche Verfahren und die weiteren Schritte gewährleisten zu können.
Mayer: „Äußerst große Hilfsbereitschaft“
„Es ist allgemein weiterhin eine bewundernswert positive Einstellung in der Zivilgesellschaft und den staatlichen Einrichtungen zu beobachten. Ein großer Dank geht speziell an den Bildungsbereich. Rund 400 Kinder im Pflichtschulalter sind aktuell in Salzburg aufhältig. Es wurden bisher vier reine Sprachförderklassen, in denen Russisch und Ukrainisch gesprochen wird, eingerichtet. In kleineren Strukturen wurden die Kinder in die normalen Deutschfördergruppen eingegliedert. Die Pädagoginnen und Pädagogen leisten dabei bewundernswerte Mehrarbeit mit hohem persönlichen Aufwand“, so Reinhold Mayer, Vertriebenen-Koordinator des Landes.
Rascher Arbeitsmarktzugang
„Es ist zuletzt auch gelungen, dass es dank einer vom AMS erwirkten Pauschalermächtigung vom Antrag bis zur Arbeitsbewilligung nur rund eine Woche vergeht. 109 Bewilligungen davon wurden bereits ausgestellt, das ist eine sehr große Zahl in kurzer Zeit. Eine ähnliche Zahl ist bereits vorgemerkt. Voraussetzung dafür ist allerdings ein vorliegender Vertriebenenausweis“, informiert Mayer.
Rausch: „Bitte rasch polizeilich erfassen lassen“
„Wer nicht nur weiterreist, sondern dauerhaft – auch kurzfristig - in Salzburg bleiben will, ist dringend aufgerufen, sich innerhalb von drei Monaten polizeilich erfassen zu lassen. Es können sonst behördliche Probleme entstehen, da ein Aufenthalt darüber hinaus ohne polizeiliche Erfassung als unrechtmäßig gilt. Die meisten Vertriebenen kommen allerdings ohnehin rasch zum Ankunftszentrum in der Messe, dort haben wir auch die größten Kapazitäten zur Erfassung sowie umfassende Beratung. Diese ist jedoch auch in St. Johann, Zell am See und Tamsweg möglich. Dazu sind wir auch mit mobilen Teams im Einsatz, insbesondere für vulnerable Personengruppen“, so Landespolizeidirektor Bernhard Rausch.
Zustellung Vertriebenenausweis
In diesem Zusammenhang wird seitens der Polizei auch darauf hingewiesen, dass jedenfalls auch eine Meldeadresse mitzuteilen ist, an die der Vertriebenenausweis zugestellt werden kann. Und: Eine fehlende Beschriftung an der Türklingel kann ein banaler Grund werden, warum ein Ausweis nicht ankommt, womit der Zustellprozess unterbrochen und verzögert werden kann. Darum gilt es auch auf diesen Aspekt zu achten.
Quelle: Land Salzburg