Innsbruck: Die Wahlen zum Stadtrat und Bürgermeisteramt
Foto: Stadtarchiv/Stadtmuseum
Wenn die BürgerInnen der Stadt Innsbruck in diesem Monat an die Wahlurnen schreiten, wählen sie Organe, die teils eine Jahrhunderte alte Tradition besitzen – Zeit also für einen kurzen historischen Rückblick auf einige interessante und kuriose Fakten rund um die Wahl des Innsbrucker Gemeinderates im Mittelalter und der Frühen Neuzeit.
von Christof Aichner
Die Verwaltung der Stadt lag nicht immer in den Händen der BürgerInnen selbst. Seit der Verleihung des Stadtrechts um das Jahr 1200 stand der Stadt Innsbruck zunächst ein landesfürstlicher Richter vor. Bei seinen Amtsgeschäften und bei der Rechtsprechung unterstützten ihn mehrere Geschworene der Bürgerschaft. Aus diesen Geschworenen entwickelte sich bis etwa 1300 eine eigenständige und dauerhafte Institution: der Rat der Stadt. Dieser setzte sich aus zwölf Bürgern zusammen und war letztlich mit allen Aufgaben, die bei der Verwaltung der Stadt anfielen, betraut. Die Zahl zwölf war dabei nicht zufällig gewählt, galt sie doch seit der Antike als besondere Zahl, die uns bis heute vielfach begegnet und die in christlicher Tradition auf die zwölf Jünger Jesu verwies.
Parallel zum Rat der Stadt bildeten sich noch zwei weitere Organe aus, „Zusatz und Gemein“, die jenem für Konsultationen zur Verfügung standen. Zudem stellten diese Gremien nun die Geschworenen für den Stadtrichter und aus ihnen rekrutierten sich die Mitglieder des Stadtrates. „Zusatz und Gemein“, die übrigens ebenfalls jeweils zwölf Mitglieder hatten, bildeten somit ein gewisses Gegengewicht zum Rat, sie waren aber auch ein Ort, in dem man sich für spätere Aufgaben im Rat bewähren konnte.
Das Amt des Bürgermeisters scheint schließlich erstmals 1370 in den Quellen auf. In dieser Zeit war das Richteramt, das bisher von einem Vertreter des Landesfürsten ausgeübt worden war, ganz auf die Stadt übergangen – welche damit deutlich an Autonomie gewonnen hatte. Um diese auch äußerlich kenntlich zu machen, wählte die Stadt nun einen eigenen Bürgermeister, der gemeinsam mit dem Rat und als Mitglied desselben fortan die Geschicke der Stadt leitete. Dazu trat der Rat in der Regel zweimal wöchentlich zusammen und beriet die unterschiedlichsten Anliegen, wovon die zahlreichen Protokollbände im Stadtarchiv zeugen.
Wahlrecht
Damals wie heute war eine entscheidende Frage, wer überhaupt zur Wahl zugelassen war und wer wählen durfte. Im mittelalterlichen und neuzeitlichen Innsbruck war dies penibel geregelt und beide Rechte waren auf jene Männer beschränkt, die das Bürgerrecht besaßen, welches man entweder erben oder durch eine nicht unerhebliche Summe kaufen musste. Ausgeschlossen vom Wahlrecht waren hingegen Frauen, die sogenannten Inwohner (also Menschen, die zwar in der Stadt lebten und arbeiteten, aber nicht das Bürgerrecht besaßen), der Klerus, die landesfürstlichen Beamten und Angestellten des Hofes. Die Zahl der aktiv und passiv Wahlberechtigen war daher überschaubar.
Quelle: Stadt Innsbruck