Innsbruck: Dienste für gehörlose Menschen
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Im Stadtmagistrat gibt es verschiedene Angebote, mit denen Menschen mit Hörbehinderungen bei Parteiengängen, beim Heiraten und in Schulen Hilfestellungen bekommen.
Damit Teilhabe und Gleichberechtigung im Stadtmagistrat noch besser gelingen, gibt es von städtischer Hand mehrere Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen. So bekommen gehörlose und hörgeschädigte Menschen Unterstützung bei Behördengängen. Dafür melden sich Betroffene in der Dolmetschzentrale für Gebärdensprache und Vermittlungszentrale für Schriftdolmetschen, bevor sie in den Stadtmagistrat kommen.
Kosten für Übersetzungen
Die Kosten für die/den GebärdensprachdolmetscherIn oder SchriftdolmetscherIn übernimmt die Stadt Innsbruck. Das notwendige Formular steht auf der Webseite der Stadt unter www.innsbruck.gv.at
zum Download zur Verfügung bzw. haben die DolmetscherInnen diese Bestätigung selbst dabei. Übernommen werden die Kosten dann über das Büro von Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr durch den Behindertenbeirat. „Für mich ist es wichtig, dass die Stadt Innsbruck so viel wie möglich unternimmt, damit Menschen mit Behinderungen möglichst selbstständig agieren können. Mit der angebotenen Unterstützung setzen wir ein wichtiges Zeichen für barrierefreie Behördengänge“, erklärt die für die Agenden des Behindertenbeirates zuständige Stadträtin. Die finanzielle Unterstützung wird bei Gebärdensprachdolmetschen sowie Schriftdolmetschen angeboten, egal ob es sich um ein Beratungsgespräch im Magistrat, eine Amtshandlung, die Teilnahme bei einer städtischen Veranstaltung oder der standesamtlichen Hochzeit handelt.
Mobile Höranlagen
Ein weiteres Angebot zur Unterstützung bei Behördengängen im Rathaus ist die Ausleihe von mobilen Hörverstärkern zur besseren Kommunikation. Im Bürgerservice in den RathausGalerien können Menschen mit Hörschädigungen eine von drei Induktionsanlagen ausleihen. Es ist lediglich ein Ausweis als Pfand zu hinterlegen. Diese Anlage besteht aus einem Sender, der vergleichbar mit einem kabellosen Mikrofon ist, und einem Empfänger. Letzteren hängt sich die zuhörende Person um den Hals,
das Kabel wirkt als Induktionsschleife. Das Gespräch wird dann über den
Empfänger direkt in das Hörgerät übertragen. Durch diese Technik werden für den schwerhörigen Menschen störende Nebengeräusche gefiltert. Diese Technik kommt auch außerhalb des Magistrats in städtischen Schulen zum Einsatz. Seit vielen Jahren kauft die Stadt Innsbruck, als österreichweite Vorreiterin, über den Behindertenbeirat die genannten FM-Höranlagen für Kinder mit einer Hörschädigung an.
Quelle: Stadt Innsbruck