Innsbruck: Digital zur Heimkostenfinanzierung
Foto: IKM/Bär
Neue Möglichkeit der digitalen Datenübermittlung für Bürgerinnen und Bürger
Anträge auf Heimkostenfinanzierung, die unter den Zuständigkeitsbereich des städtischen Referats für stationäre Pflege und Sozialsubventionen fallen, können künftig schneller und effizienter digital bearbeitet werden. Möglich ist dies durch eine neue Verknüpfung zwischen der digitalen Antragstellung per Online-Formular und dem intern verwendeten Verwaltungsprogramm TISO (Tiroler Informationssystem der Sozialverwaltung). Diese ermöglicht die direkte Übernahme und Organisation von Anträgen und dazugehörigen Dokumenten. Der ressortzuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc und Amtsvorstand Dr. Markus Warger (Amt für Soziales) freuen sich über die gesteigerte Effizienz in der Verwaltung.
„Die laufende Digitalisierung betrifft alle Bereiche im Stadtmagistrat. Hier ist es essentiell, Chancen zu erkennen und sie zu nutzen – vor allem im Pflege- und Sozialbereich. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Verwaltung muss in diesem Bewusstsein vollzogen werden. Nur so können wir die Möglichkeiten, die sich durch digitale Entwicklungen ergeben, optimal wahrnehmen – und künftig noch effizienter für alle Bürgerinnen und Bürger arbeiten“, betont Vizebürgermeister Johannes Anzengruber.
Automatisierte Organisation
„Wir freuen uns sehr, dass wir die Bearbeitung von Anträgen künftig noch schneller, sicherer und effizienter erledigen können. Die neue, digitale Verknüpfung zwischen Antragstellung und TISO erspart nicht nur allen Parteien zahlreiche Arbeitsschritte auf dem Weg zur Heimkostenfinanzierung, sondern bietet auch einen klaren, automatisch organisierten Überblick zu allen nötigen Anlagen und Dokumenten, die bisher postalisch oder per Mail eingereicht werden mussten. Das alles trägt dazu bei, dass wir hier weiterhin bestmögliche Arbeit für die Bevölkerung leisten können“, erklärt Amtsvorstand Markus Warger.
Hintergrund
Das Referat für stationäre Pflege und Sozialsubventionen ist für Anträge, die die Pflegestufen 1 und 2 betreffen, zuständig, Pflegestufe 3 und darüber fallen unter den Zuständigkeitsbereich des Landes. Leistungen des Referats können ausschließlich für BürgerInnen der Stadt Innsbruck bezogen werden. Alle weiteren Informationen zur Heimkostenfinanzierung und Links zur Antragstellung finden sich auf der Website des Landes Tirol unter Formulare der Abteilung Soziales | Land Tirol sowie unter innsbruck.gv.at/heimkosten.
Quelle: Stadt Innsbruck