Vorarlberg: Digitale Registrierung der Selbsttests in den Schulen
Testergebnisse können ab sofort in Online-Portal des Landes eingegeben werden – Schulen werden ab 17. Mai zur befugten Stelle
Bregenz (VLK) – Mit den seit 15. März 2021 geltenden Öffnungen in der „Modellregion Vorarlberg“ und der damit verbundenen Möglichkeit der Selbsttests ist der Wunsch vieler Eltern und Schulen aufgekommen, dass auch die in den Schulen bereits durchgeführten Schnelltests in einer einfachen Form über die Plattform „COVID-Portal“ registriert und damit für andere Bereiche anerkannt werden können. Das Land Vorarlberg hat nun eine technische Lösung erarbeitet, die eine digitale Einspeisung in das System ermöglicht, informieren Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrat Christian Gantner. Außerdem begrüßt die Bildungsreferentin die Ankündigung aus dem Ministerium, dass die Schulen ab 17. Mai als befugte Stelle gelten und somit Testergebnisse mit einer Gültigkeit von 48 Stunden ausstellen dürfen.
Grundlage ist ein neues „COVID-Portal“ auf https://covid-portal.lwz-vorarlberg.at, mit dem u.a. in der Schule durchgeführte Schnelltests von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und sonstigem Schulpersonal bestätigt werden können und somit für die Dauer von 48 Stunden Zugang zu folgenden Bereichen gewährleisten:
? - Sportausübung in geschlossenen Räumen für 10- bis 18-Jährige
? - Teilnahme an der außerschulischen Jugendarbeit
? - Besuch von Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte, Kino)
? - Gastronomie
? - körpernahe Dienstleister
Laut Auskunft aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung soll der Schulselbsttests ab 17. Mai bei Einspeisung in das System als Nachweis für die Berufsgruppentestung dienen. „Das bedeutet für unsere Pädagoginnen und Pädagogen eine große Erleichterung“, freut sich Schöbi-Fink.
Die digitale Einspeisung in das System ist freiwillig und ein Angebot für die Schulen und Familien. Folgende Hinweise gilt es für die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zu berücksichtigen:
? - Das Kind muss zuerst auf https://covid-portal.lwz-vorarlberg.at registriert werden: Im „COVID-Portal“ wird ein Personendatenblatt mit einem persönlichen QR-Code des Kindes erstellt.
? - Auf diesem Personendatenblatt befindet sich (für alle Personen unter 18 Jahren) eine separate Checkbox samt Informationstext, die nach dem Ausdruck händisch angekreuzt werden muss. Diese Bestätigung ist von den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern eigenhändig zu unterfertigen. Bei Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist zudem deren Unterschrift erforderlich.
? - Das Personendatenblatt ist immer dann in die Schule mitzubringen, wenn eine Schultestung ansteht (in der Regel Montag, Mittwoch, evt. auch Freitag) und z.B. am Tag eine Bestätigung für den Sportverein benötigt wird. Die Bestätigung gilt für 24 Stunden. Von der Schule werden daher keine außerplanmäßigen Testungen (z.B. am Dienstag oder Donnerstag) durchgeführt, in diesem Fall ist eine Teststraße zu besuchen oder ein „Wohnzimmertest“ zu Hause durchzuführen.
? - Das Kind bringt also das eigene, vollständig unterfertigte Personendatenblatt in die Schule mit und legt es der Aufsichtsperson vor. Ohne Personendatenblatt kann der Test nicht registriert und bestätigt werden.
? - Wenn das Testergebnis negativ ist, scannt die Aufsichtsperson den QR-Code auf dem Personendatenblatt und bestätigt das negative Ergebnis.
? - Die Testbestätigung wird dann im „COVID-Portal“ automatisch erstellt und kann von den Schülerinnen und Schülern bzw. von den Eltern heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden.
Das digitale System gilt als Angebot an die Schulen. Als Alternative kann auf den von Bundesminister Heinz Faßmann vorgestellten Stickerpass zurückgegriffen werden.
Quelle: Land Vorarlberg