Wien: Duschsitz, Treppenlift, Haltegriff - Stadt Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau

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Duschsitz, Treppenlift, Haltegriff: Stadt Wien fördert altersgerechten Wohnungsumbau
Foto: Stadt Wien/Martin VOTAVA
05 Nov 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bis zu 4.200 Euro für Installationen und bauliche Maßnahmen, die altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern.

Die Stadt Wien fördert für Wiener*innen ab 60 Jahren den Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern, die als Hauptwohnsitz verwendet werden. Umfasst sind Installationen und bauliche Maßnahmen, die ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen erleichtern.

Konkret sind das Maßnahmen, die nach der ÖNORM B 1600 definiert sind: zum Beispiel barrierefreier Zugang durch eine Rampe, Treppenlifte, motorische Türöffnungshilfen oder im Sanitärbereich Raumvergrößerungen, bodenebene Duschen, unterfahrbarer Waschtische, tragfähige Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen sowie Duschsitze und Thermostatarmaturen.

„Um bis ins hohe Alter selbstbestimmt leben zu können, braucht es auch das passende Wohnumfeld. Früher oder später stellt sich für viele die Frage, welche Anpassungen in den eigenen vier Wänden notwendig sind, damit das eigene Zuhause auch noch im Alter den geänderten Bedürfnissen entspricht. Das kann beispielsweise im Badezimmer die Errichtung einer barrierefreien, bodenebenen Dusche sein. Bauliche Anpassungen also, die für die tägliche Lebensqualität einen großen Unterschied bedeuten, aber auch für die eigene Sicherheit und Gesundheit. Den Wohnraum auf seine Bedürfnisse anzupassen soll nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb unterstütz die Stadt Wien Maßnahmen für den altersgerechten, barrierefreien Umbau. Der Info-Point der zuständigen Magistratsabteilungen steht hier auch für technische Fragen beratend zur Seite“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Für den altersgerechten Umbau kann ein Betrag in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen förderbaren Kosten (bis zu 4.200 Euro) ausbezahlt werden. Für soziale Treffsicherheit gelten die Einkommensgrenzen des WWFSG (§ 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, für eine Person sind das 41.140 Euro, für zwei Personen 61.310 Euro Jahres-Hauhaltseinkommen)

Der durchschnittlich ausbezahlte Förderbetrag für derartige Anpassungen beträgt 3.041 Euro. Mit Abstand am häufigsten werden Umbauten im Sanitärbereich gefördert (bodenebene Dusche, Türverbreiterungen, WC mit Stütz- und Haltegriffen), gefolgt von Treppenliften in Wohnungen.

Beratungsgespräche werden in der gemeinsame Informations- und Einreichstelle angeboten:

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA50)

Technische Stadterneuerung (MA 25)

1200 Wien, Maria-Restituta-Platz 1

6. Stock, Zimmer 6.09, “Info-Point”

Montag bis Freitag, 8-13 Uhr,

Telefonische Auskünfte unter +43 1 4000-74860

Alle wichtigen Informationen für altersgerechte Umbauten unter:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/umbau-altersgerecht.html


Quelle: Stadt Wien



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