Kärnten: EU-Entscheid - Verpflichtung zur Rückzahlung von Beihilfen durch Fluglinien bestätigt

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
30 Sep 16:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LHStv.in Schaunig: Mit heutigem Urteil steht fest, dass Beihilfen an Fluglinien entgegen den Vorgaben des Wettbewerbsrechtes ausbezahlt wurden – Knapp 13 Millionen Euro fließen zurück nach Kärnten

Klagenfurt (LPD). Ein politisches Kapitel aus den 2000er-Jahren fand heute mit einer Urteilsverkündung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) seinen Abschluss: Das Gericht bestätigte den Spruch der EU-Kommission, wonach die „Marketingbeiträge“, die das Land Kärnten von 2003 bis 2009 an Billigfluglinien überwiesen hatte, als unzulässige Beihilfen zu werten und daher von den Fluglinien zurückzuzahlen sind.

„Rund 13 Millionen Euro, die seit dem Kommissionsentscheid auf einem Treuhandkonto liegen, können nunmehr nach Kärnten fließen“, bestätigt Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. 93 Prozent des Gesamtbetrags bleiben beim Land, die restlichen sieben Prozent gehen an Stadt Klagenfurt, Kärnten Werbung und die Flughafen-Betriebsgesellschaft. „Die Beträge werden in den Landeshaushalt gehen und zur Schuldentilgung verwendet“, erklärt Schaunig. Gegen ein Urteil des EuGH gibt es kein Rechtsmittel, es erlangt daher sofort Rechtskraft.



Quelle: Land Kärnten



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