Salzburg: EU-Wahl - Frist für nicht-österreichische EU-Bürger
Eintrag ins EU-Wählerverzeichnis bis 26. März / Antrag bei der Heimatgemeinde oder online / Regeln für Auslands-Österreicher
(LK) Bei der Europawahl am 9. Juni sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz im Land stimmberechtigt. Auch wenn sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die österreichische haben. Dann müssen sie aber im Europa-Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein. Stichtag dafür ist bereits der 26. März.
Für nicht-österreichische EU-Bürger und Auslandsösterreicher gibt es für die EU-Wahl am 9. Juni besondere Fristen zu beachten, um wählen zu können.
EU-Bürger mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die derzeit noch nicht in diese Evidenz eingetragen sind, müssen die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bis spätestens 26. März beantragen. Das betrifft vor allem Jungwähler, die seit 2019 das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder Zugezogene. „Und sie müssen dies auch dann, wenn sie in die Wählerevidenz für die Bürgermeister-Stichwahlen am kommenden Sonntag eingetragen sind“, informiert Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft des Landes.
Das gilt für Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicher können bis zum 25. April einen Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz stellen. Dieser Eintrag gilt dann für zehn Jahre.
So kommt man ins Europa-Wählerverzeichnis
Salzburgerinnen und Salzburger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden für die EU-Wahl automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Auslandsösterreicher müssen in einer österreichischen Gemeinde in der Europa-Wählerevidenz aufscheinen. „Das kann zum Beispiel eine in Kanada lebende gebürtige Salzburgerin sein, die in Krimml eingetragen ist, weil dort ihr letzter Wohnsitz war“, erläutert Bergmüller. Nicht-österreichische EU-Bürger erfahren in ihrer Wohnsitzgemeinde, ob sie eingetragen sind. Das Antragsformular zur Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz gibt es in der Gemeinde oder online.
Eintrag bleibt bestehen
Ist man einmal in der Europa-Wählerevidenz einer Gemeinde aufgenommen, bleibt der Name aufgezeichnet, solange man einen Wohnsitz in Österreich hat. Das gilt auch für künftige Europawahlen.
Am 9. Juni nicht da: Wahlkarte nötig
Sollte man am Wahltag nicht in der Heimatgemeinde sein, benötigt man für die Stimmabgabe rechtzeitig eine Wahlkarte. Diese kann online ab Anfang April oder bei der Heimatgemeinde beantragt werden, ab Mitte Mai wird sie verschickt.
Quelle: Land Salzburg