Kärnten: EU Woche der Regionen - Europas Regionen müssen mitreden und mitentscheiden
LH Kaiser in Brüssel – Woche der Regionen, Sitzung Ausschuss der Regionen – Kaiser: Europas Regionen sind vielfältig – Mitspracherecht und Entscheidungseinfluss der Regionen in der EU sichern – LH Kaiser heute Vorsitz aller österreichischen AdR-Mitglieder
BRÜSSEL. Im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte von 7. bis 10. Oktober in Brüssel finden neben dem Plenum des Ausschusses der Regionen (AdR) auch weitere wichtige Sitzungen, Treffen und Konferenzen statt. LH Peter Kaiser hält seine Impulsreden als Vertreter Kärntens im AdR und führt heute, Dienstag, im Vorfeld des AdR Plenums den Vorsitz aller Österreichischen AdR-Mitglieder, wenn es um die Abstimmung der Themen und Inhalte fürs Plenum geht.
Ebenso auf der Tagesordnung im Rahmen des AdR steht für Kaiser am Mittwoch ein Referat zur Europäischen Investmentbank sowie deren Nutzen für die Bundesländer und Regionen und ein Treffen mit der Präsidentin der Europäischen Investmentbank, Nadia Calviño (seit 1. Jänner 2024).
Ein weiterer Schwerpunkt der Brüsselreise des Landeshauptmannes ist die EWR-Konferenz, organisiert von den Verbindungsbüros der Regionen Kärnten, La Mancha, Bouches-du-Rhone und der Toskana. In dieser Konferenz morgen Mittwoch, geht es um die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen und ihre Einbindung in die Kohäsionspolitik in den EU Regionen, also die mögliche Ausrichtung neuer Förderrichtlinien unter Einbindung der SDGs.
Kaiser: „Die Woche der Regionen, als größte Konferenz zur Regionalpolitik steht heuer unter einem Motto, für das wir mit dem AdR seit Jahren eintreten. Die Regionen Europas müssen ein Mitspracherecht auf EU-Ebene haben und es muss gesichert sein. Europas Regionen sind kulturell, wirtschaftlich und im sozialen Bereich differenziert und vielfältig und Regionalpolitik ist direkte und nahe Politik an den Bürgerinnen und Bürgern. Ein Mitsprachrecht und die Einbindung in Entscheidungen für die Regionen Europas muss daher gesichert sein“, so Kaiser.
Dementsprechend läuft heute auch die Vorbesprechung bzw. die Abstimmung aller 12 Österreichischen AdR-Mitglieder (Vertreter aller Bundesländer + 3 Vertreter Gemeinde- und Städtebund) unter dem Vorsitz von LH Peter Kaiser statt. Es geht um die Festlegung der Themen und Inhalte für das AdR-Plenum. Dem AdR gehören insgesamt 329 Mitglieder aus allen 27 Mitgliedstaaten an.
„Es geht nicht nur um die AdR-Sitzung heute und morgen, sondern auch um die Festlegung der Inhalte für nächste Sitzungen, wie beispielsweise die Lage der Regionen und Städte in der EU. Wir müssen Leitlinien definieren für die künftige Europäische Kommission, die bis 2029 agiert. In der Sitzung heute und morgen müssen die Empfehlungen für die neue Mandatsperiode des AdR von 2025 bis 2030 festgelegt werden. Der AdR wird mit allen anderen EU-Institutionen neu konstituiert“, so Kaiser.
Auf der Tagesordnung der Sitzung ist unter anderem CIVEX, ein Vorschlagt für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie von Darstellungen sexueller Ausbeutung und Missbrauchs von Kindern.
„Ein wichtiger Tagesordnungspunkt ist die Debatte zu 20 Jahre EU-Erweiterung sowie die Erkenntnisse daraus in Hinblick auf nächste Erweiterungsschritte, die unweigerlich stattfinden müssen, aber klare Regeln brauchen“, weist Kaiser hin. Das AdR-Plenum beschäftigt sich zudem mit dem Europäischen Aufbaufonds für die Zeit nach der Covid-Krise, der nun in der Halbzeit angekommen ist.
„Die Energieversorgung der Staaten und der EU bzw. die Energieabhängigkeit von Staaten außerhalb der EU sind Thema seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Ebenso die Erreichung der Klimaziele. Daher wird auch im AdR über eine künftigere größere Unabhängigkeit in Bezug auf die Energieversorgung debattiert. Dazu gehört auch die Kohäsionspolitik und damit verbunden ein gerechter Übergang von Dekarbonisierung in den Regionen. Ohne Extrazuweisungen an die Regionen im Rahmen einer Übergangsphase wird es nicht gehen“, so Kaiser. Österreichs Delegation werde daher auch die Pumpspeicherkraftwerke als notwendige Maßnahme einbringen, die für das gesamte europäische Energienetz eine zentrale Rolle spielen und für die Nutzbarmachung erneuerbarer Energiequellen unabdingbar seien.
Auch die Digitalisierung werde laut Kaiser bearbeitet, geht es vor allem darum, im öffentlichen Dienstleistungen Verbesserungen anzubieten und Entscheidungsfindungen zu verbessern – alles unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
„Zentrales Thema wird die Stärkung der lokalen und regionalen wirtschaftlichen Widerstandfähigkeit in Hinblick auf die strategische Entwicklung des Binnenmarktes sein“, verweist Kaiser auf die Tagesordnung. So seien die KMU ein wesentlicher Beitrag zur Diversifizierung regionaler Wirtschaftskreisläufe und Lieferketten und damit zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Wohlstandes.
Vorbereitet müssen laut Kaiser auch nächste AdR Sitzungen 2025, die während des polnischen und dänischen EU-Ratsvorsitzes ablaufen werden und im Zuge derer die AdR Plenartage in Polen und Dänemarks stattfinden sollten.
AdR:
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung der EU und vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union.
Der AdR wurde 1994 gegründet. Der AdR gibt im Rahmen seiner bis zu sechsmal jährlich stattfindenden Plenartagungen Stellungnahmen zu allen Gesetzgebungsakten ab, die regionalen Bezug haben. Dabei handelt es sich um etwa zwei Drittel der EU-Gesetzgebung. Insgesamt sind im AdR 329 gewählte Politiker:innen der lokalen und regionalen Ebene sowie deren Stellverteter:innen vertreten.
Woche der Regionen:
Die Europäische Woche der Regionen und Städte findet vom 7. bis 10. Oktober in Brüssel statt. Diese größte Konferenz zur Regionalpolitik in Europa, die jedes Jahr stattfindet, steht heuer unter dem klaren Motto „Mehr Mitentscheidung vor Ort“ und meint damit die Einbindung der Regionen Europas in Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene, wie sich auch durch die Mitgliedschaft im AdR schon gegeben sind, wie beispielsweise in Gesetzgebungen.
Quelle: Land Kärnten