Graz: E-Scooter im Straßenverkehr - rollendes Risiko?
Neue Sicherheitsmaßnahmen sind dringend gefragt.
E-Scooter sind im Stadtverkehr von heute omnipräsent. Die wendige, trendige Mobilität bringt aber Spaß und Stress zugleich. Eine Studie des KFV - Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigt: Eine Erhöhung der Sicherheit im E-Scooter-Verkehr ist unbedingt erforderlich.
Aktuelle rechtliche Regelungen für E-Scooter
Laut Straßenverkehrsordnung sind E-Scooter „Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb". Für die Benutzung dieser Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Leistung von max. 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h gelten in Österreich die Verhaltensvorschriften für Radfahrer. E-Scooter dürfen auf Radfahranlagen oder auf der Fahrbahn verkehren, es besteht Benützungspflicht von Radfahranlagen. Das Fahren auf dem Gehsteig und Gehweg ist verboten, außer bei behördlicher Freigabe. Für E-Scooter-Fahrer gelten ein Alkohollimit von 0,8 Promille, eine Helmpflicht bis zum Alter von 12 Jahren und die Pflicht, geplante Fahrtrichtungsänderungen mittels Handzeichen anzuzeigen. Fahren zu zweit ist verboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung: eine wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler nach vorne, hinten und auf die Seite, bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.
Häufigste Unfallursachen: Tempo, Unachtsamkeit, Fehlverhalten
Seit 2015 zeigt sich in Österreich ein deutlicher Anstieg der E-Scooter-Unfallzahlen. Allein im Jahr 2019 verletzten sich laut KFV rund 1.200 E-Scooter-FahrerInnen spitalsreif. Die Daten zeigen: Der Großteil der verletzten E-Scooter-Fahrer ist männlich und jünger als 40 Jahre. Unfälle ereignen sich überwiegend tagsüber auf Gehsteigen/Gehwegen und Radfahranlagen und sind meistens selbstverschuldete Alleinunfälle. Die Hauptunfallursachen sind zu hohes Tempo, Unachtsamkeit, Ablenkung, Rotlichtmissachtung, Fehleinschätzung der Bodenbeschaffenheit, Alkoholkonsum, Selbstüberschätzung.
Eine österreichweite Befragung von E-Scooter-NutzerInnen und NichtnutzerInnen verdeutlichte drastische Info-Defizite: Beide Gruppen sind nicht ausreichend über die für E-Scooter geltenden rechtlichen Regelungen informiert. Fußgänger seien durch rücksichtslose E-Scooter-FahrerInnen besonders stark gefährdet. Auch das ungeordnete Abstellen von E-Scootern stört die Mehrheit der Befragten.
Unter der Lupe: Fahrverhalten, Geschwindigkeit, Bremsen
KFV-Beobachtungen zeigen: Die wenigsten E-Scooter-Fahrer tragen Helm oder geben bei Abbiegemanövern Handzeichen. Ein Drittel fährt verbotenerweise auf dem Gehsteig, teilweise auch bei Vorhandensein eines Radwegs. Viele fuhren bei Dunkelheit ohne Licht. Fast die Hälfte fuhr zu zweit.
E-Scooter sind mit durchschnittlich 15,1 km/h in Fahrt. Der Rekord der Messungen liegt bei 31 km/h. 15 % der gemessenen E-Scooter-Fahrer waren mit mehr als 20 km/h unterwegs.
Auch untersucht hat das KFV die Wirksamkeit der Bremssysteme. Die Teststrecke zeigte, dass die aktuell noch sehr abstrakt gehaltene gesetzliche Vorgabe einer „wirksamen Bremsvorrichtung" nicht ausreicht. Das KFV empfiehlt konkretere Vorschriften: einen Mindestwert für die Bremsverzögerung (4 m/s²) und zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen.
Mehr Sicherheit im E-Scooter-Verkehr
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit spricht u. a. folgende Empfehlungen aus:
- Striktere Vorschriften betreffend die Qualität der Bremsen, eine verpflichtende Glocke oder Hupe.
- Mehr Respekt und Rücksichtnahme gegenüber anderen.
- Das Trendfahrzeug E-Scooter muss in die Ausbildung zur freiwilligen Radfahrprüfung Einzug halten, empfohlen wird auch ein E-Scooter-Training im verkehrsfreien Raum.
- Intensivierte Kontrollen der Einhaltung des Fahrverbots auf Gehsteigen und der Einhaltung der erlaubten Annäherungsgeschwindigkeit.
Quelle: Stadt Graz