Vorarlberg: Ehrung von sieben Polizeibeamten nach Lebensrettung
Die Ehrung der sieben Polizeibeamten erfolgt am 26.01.2024 im Zuge des Ländle-Aufenthaltes von Bundesminister Gerhard KARNER im Beisein von Dieter EGGER - Bürgermeistern von Hohenems, Christian GANTNER – Landesrat und Dr. Hans-Peter LUDESCHER in Vertretung für die LPD Vorarlberg bei der SRK Vorarlberg in 6850 Hohenems. Aufgrund des Einschreitens der Beamte der SRK Vorarlberg, wobei sich RevInsp REHAK zur Rettung der 41-jährigen Frau selbst in Lebensgefahr brachte und sich einer möglichen Lungenfüllung von Kohlenmonoxid aussetzte und Insp LERCH, Insp PICHLER und Insp HEGEWALD das sichere Absteigen der Gefährdeten Frau ermöglichten, werden diese neben RevInsp SPIEGEL, RevInsp MARTIN und Insp ROTHBAUER, zur Rettung von Leben eines Menschen geehrt.
Zum Sachverhalt: Am 26.01.2024 um 22:34 Uhr langte bei der Landesleitzentrale Vorarlberg die Meldung, dass ein Wohnhaus in 6842 Koblach in Brand stehen würde, ein. Aufgrund des schnell fortschreitenden Brandes wurden mehrere Polizeistreifen der Bundespolizei zum Vorfallsort beordert, wobei auch Kräfte der SRK Vorarlberg mit zwei Streifen zur Unterstützung anrückten. Bei den Streifen der SRK Vorarlberg handelte es sich um die schnelle Interventionsgruppe – SIG 81 (RevInsp Bernhard MARTIN, RevInsp Florian SPIEGL) und die Bereitschaftseinheit – BE811 (RevInsp Manuel REHAK, Insp Daniel PIRCHER, Insp Sarah HEGEWALD, Insp Katarina ROTHBAUER, Insp Andreas LERCH). Durch die einschreitenden Polizeibeamten der Polizeiinspektion Götzis konnte unmittelbar nach dem Eintreffen am Vorfallsort in Erfahrung gebracht werden, dass sich der 13-jährige Sohn selbstständig und die 16-jährige Tochter bereits mit Hilfe von Angehörigen aus dem brennenden Wohnhaus befreien konnten.
Der Kontakt zu der 41-jährigen Mutter der beiden Kinder, welche sich im Obergeschoss des Wohnhauses befand, konnte aufgrund der starken Rauchentwicklung und des stark entfachten Brandherdes im Erdgeschoss, nicht hergestellt werden. Auch war das Betreten des Wohnhauses für die Einsatzkräfte der Polizei nicht möglich. Nach mehreren Versuchen konnte über ein Schlafzimmerfenster im ersten Obergeschoss des Wohnhauses Kontakt mit der Mutter aufgenommen werden, wobei bereits dichter, schwarzer Rauch aus dem Fenster ins Freie gelang. RevInsp REHAK, Insp PIRCHER und Insp HEGEWALD der Bereitschaftseinheit versuchten über die mitgeführte Teleskopleiter zu der im brennenden Wohnhaus eingeschlossenen Frau zu gelangen.
Obwohl sich herausstellte das die Teleskopleiter ca. einen halben Meter zu kurz und nicht auf ein derartiges Gewicht ausgelegt war, begaben sich RevInsp REHAK und Insp LERCH auf die Leiter. Die Leiter wurde dabei durch Insp PICHLER und Insp HEGEWALD gesichert. Die 41-jährige Frau, welche bereits starke Rußanhaftungen im Gesicht aufwies, wurde durch RevInsp REHAK aufgefordert aus dem Zimmerfenster zu steigen. Da dieser das Aussteigen durch das Fenster nicht möglich war, wurde diese von RevInsp REHAK am Oberkörper umfasst und gestützt, sodass diese aus dem Fenster auf die Leiter steigen konnte. Um nach der Frau greifen zu können, war RevInsp REHAK immer wieder über längere Zeit hinweg gezwungen sich mit dessen Kopf dem dichten, schwarzen Rauch auszusetzten. Nach dem Ergreifen der 41-jährigen Frau wurde diese auf die Schulter von RevInsp REHAK gehoben, um in weiterer Folge gesichert von der Leiter hinab zu steigen.
Durch die zusätzliche Sicherung von Insp LERCH auf der Leiter, Insp PIRCHER und Insp HEGEWALD konnte die Frau sicher zu Boden verbracht werden. Die Frau wurde unverzüglich aus dem Gefahrenbereich gebracht und von RevInsp SPIEGL und RevInsp REHAK, beides BMI Sanitäter, erstversorgt. Nach der Erstversorgung durch die Polizeisanitäter wurde die 41-jährige Frau an die eingetroffenen Rettungssanitäter und de Notärztin zur weiteren ärztlichen Behandlung übergeben. Der Brand konnte in weiterer Folge durch die Feuerwehr gelöscht werden.
Die drei Hausbewohner erlitten leichte bzw. starke Rauchgasvergiftungen. Zwei der einschreitenden Polizeikräfte hatten in den Tagen nach dem Vorfall noch mit Gesundheitsbeeinträchtigungen zu kämpfen.
Quelle: LPD Vorarlberg