Vorarlberg: Eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes in Begutachtung
Änderungsvorschläge bis Montag, 24. April möglich
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat zum Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes das Begutachtungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzesentwurf ist bis Montag, 24. April 2023, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg im Internet veröffentlicht (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf). Bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Vorarlberger Landesregierung kann in den Gesetzesentwurf Einsicht genommen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.
Mit dem vorliegenden Gesetz über eine Änderung des Pflichtschulorganisationsgesetzes werden, zusammen mit dem Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes, die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes zur Sommerschule und der englischsprachigen Ausbildung in das Landesrecht umgesetzt. Die Sommerschule kann zukünftig auch schulartenübergreifend durchgeführt werden. Weiters besteht die Möglichkeit, Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung zu führen. Darüber hinaus werden die grundsatzgesetzlichen Vorgaben des Bundes im Hinblick auf die Lehrausbildung in Pflegeassistenzberufen umgesetzt. Um einen effizienten Berufsschulunterricht für Lehrausbildungen in Pflegeassistenzberufen sicherzustellen, hat dieser durch speziell für dieses Berufsbild ausgebildete Lehrkräfte zu erfolgen.
Quelle: Land Vorarlberg