Vorarlberg: Eine Gesetzesänderung in Begutachtung
Änderungsvorschläge bis 28. Februar möglich
Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung des Auskunftgesetzes hinsichtlich einer speziellen Auskunftspflicht des Landes gegenüber der GeoSphere Austria. Der Entwurf ist bis Dienstag, 28. Februar 2023, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) veröffentlicht. Eine Einsichtnahme in den veröffentlichten Gesetzesentwurf ist auch bei den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung möglich. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit entweder per E-Mail oder über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abzugeben.
Mit der vorliegenden Novelle des Auskunftsgesetzes soll die Grundsatzbestimmung in § 12 Abs. 5 GeoSphere Austria-Gesetz im Landesrecht umgesetzt werden. Mit dem GeoSphere Austria-Gesetz hat der Bundesgesetzgeber die GeoSphere Austria als neue Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie eingerichtet. Die bisherige Geologische Bundesanstalt und die bisherige Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) gehen in dieser neu eingerichteten Bundesanstalt auf. Damit die GeoSphere Austria die ihr zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann, verpflichtet die eingangs genannte Grundsatzbestimmung die Bundesländer dazu, gegenüber der GeoSphere Austria eine spezielle Auskunftspflicht im Hinblick auf Fach-, Nachweis- und Bewertungsdaten im Zusammenhang mit geologischen, geophysikalischen, klimatologischen und meteorologischen Untersuchungen vorzusehen. Diese Auskunftspflicht trifft alle Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Quelle: Land Vorarlberg