Innsbruck: Eine Milliarde für Österreichs Gemeinden 2023/24
Foto: IKM
16,5 Millionen für die Landeshauptstadt Innsbruck
Der Bund stellt insgesamt eine Milliarde Euro für Zweckzuschüsse an die Gemeinden zur Verfügung. Die Mittel teilen sich je zur Hälfte nach dem Schlüssel Volkszahl und abgestuftem Bevölkerungsschlüssel auf (analog zum Kommunalinvestitionsgesetz, KIG, 2020).
„Innsbruck ist eine der Gemeinden, die einen Anteil der Milliarde vom Bund bekommen. 500 Millionen Euro für Investitionen in den effizienten Einsatz von Energie, 500 Millionen Euro für weitere kommunale Investitionen. Darüber freue ich mich und bin sehr dankbar“, so Willi.
Investitionen in der Landeshauptstadt gesichert
Innsbruck wird aus diesem Paket in den kommenden zwei Jahren rund 16,5 Millionen Euro erhalten. Geld für wichtige Investitionen in der Stadt. „Wir können damit an das im Dezember 2022 endende Kommunale Investitionsprogramm (KIP) anschließen, mit dem wir zuletzt die Sanierung der Innbrücke, Kindergärten in der Au und in der Müllerstraße, die Neugestaltung des Bozner Platzes oder zwei Ausbauprojekte für die Feuerwehr kofinanzieren konnten.“
„Seit Wochen weise ich darauf hin, dass auf die Gemeinden schwierige Zeiten zukommen: höhere Personal, Energie- und Baukosten sowie die steigenden Zinsen bei den Krediten belasten auch Innsbrucks Gemeindebudget. Gestiegene Einnahmen aus dem Finanzausgleich können diese Belastungen nicht kompensieren“, betont Bürgermeister Georg Willi und führt weiter aus: „Der Schuldenberg in Graz, der letzte Woche für breites mediales Echo gesorgt hat, war der ultimative Weckruf für alle Beteiligten.“
Verwendung der Mittel
Eine Richtlinie zur konkreten Verwendung der Gelder wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundeskanzleramt im Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund erarbeitet. Für beide Teile gilt jedenfalls:
- dass der Zweckzuschuss 50 Prozent der Gesamtkosten betragen darf.
- Investitionszuschüsse von Dritten sind zulässig, solange die Fördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt. Ansonsten wird der Zweckzuschuss entsprechend gekürzt.
- bei Zuschüssen der Gemeinden an Organisationen sind keine Förderungen Dritter für Energiekosten zulässig.
- Start der Investitionsprojekte (Auftragsvergabe, Spatenstich) ist frühestens der 1. Jänner 2023.
- Anträge sind mangelfrei und vollständig einzubringen bis 31. Dezember 2024.
- Abschluss der Projekte inkl. Abrechnung bis 31. Dezember 2026.
- Entscheidungsbefugnis über die Gewährung der Zweckzuschüsse liegt beim BMF.
- nicht in Anspruch genommene Mittel fließen bis max. 50 Millionen Euro in den Strukturfonds, darüber hinausgehende Mittel in die Gemeinde-Bedarfszuweisungen.
- der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2023 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 75 Millionen Euro, das entspricht den Mitteln für die Impfkampagne, die somit in vollem Umfang bei den Gemeinden bleiben bzw. rückvergütet werden.
Quelle: Stadt Innsbruck