Vorarlberg: Einreiseregistrierung gilt nicht für Pendler, Durchreisende und besondere Anlässe
Bezirkshauptmannschaften verweisen auf Ausnahmeregelungen
Bregenz (VLK) – Seit heute (Freitag) müssen sich alle nach Österreich Einreisenden im Voraus online registrieren. Das gilt auch für ÖsterreicherInnen. Die Bezirkshauptmannschaften weisen darauf hin, dass dies für bestimmte Berufsgruppen und Anlässe nicht gilt: Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, einreisen.
Einreisende nach Österreich sind vorab dazu verpflichtet, bestimmte Informationen mittels eines digital ausfüllbaren Formulars zur Verfügung zu stellen. Von der Registrierungspflicht sind auch Kinder und Jugendliche umfasst. Die geltende Quarantänepflicht bleibt bis auf Weiteres aufrecht, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Eine Registrierung ist über das Pre-Travel-Clearance Online-Formular digital möglich: https://www.sozialministerium.at/PTC-Formular-de
Ausnahmen
Personen, welche unter die Ausnahmeregelungen der COVID-19-Einreiseverordnung fallen, sind hiervon ausgenommen. Dies umfasst ua. folgende Gründe:
- unvorhersehbare, unaufschiebbare, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis (zB. Beerdigung, schwere Krankheit)
- zwingende Gründe der Tierversorgung oder für land- und forstwirtschaftlich erforderliche Maßnahmen
- berufliche Überstellungsfahrten/Überstellungsflüge
- die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp
- regelmäßigen Pendlerverkehr zu beruflichen Zwecken (ausgenommen Personenbetreuer/innen)
- regelmäßigen Pendlerverkehr zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb
- regelmäßigen Pendlerverkehr zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
- Insassen von Einsatzfahrzeugen und Fahrzeugen im öffentlichen Dienst
- Personen, die aus Österreich kommend ausländisches Territorium ohne Zwischenstopp zur Erreichung ihres Zielortes in Österreich queren
- die Einreise in die Gemeinde Mittelberg
Quelle: Land Vorarlberg