Innsbruck: Eintragungswoche für Volksbegehren
Foto: Stadt Innsbruck
Von 17. bis 24. April stehen sieben Volksbegehren zur Einsicht und Unterschrift bereit
(IKM) Von Montag 17. April bis Montag 24. April 2023 besteht die Möglichkeit durch Unterschriften die Zustimmung zu sieben verschiedenen Volksbegehren abzugeben. Folgende Volksbegehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf:
- ECHTE Demokratie – Volksbegehren
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- NEHAMMER MUSS WEG
Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr bis zum letzten Eintragungstag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in die WählerInnen-Evidenz bis zum Stichtag 13, März ist ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt.
Öffnungszeiten für die Eintragung
Die Volksbegehren liegen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6101 (Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte montags, mittwochs und freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen.
Für den Fall, dass BürgerInnen vor der Gemeindebehörde ihre Zustimmung geben möchten, müssen diese ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) nachweisen.
Online-Eintragung mit elektronischer Signatur
Die Unterschrift kann bis Montag, 24. April 2023, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“, „kartenbasierte Bürgerkarte“, „ID Austria“ oder „EU Login“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar. (MF)
Quelle: Stadt Innsbruck