Vorarlberg: Energiekostenpauschale für EPUs und Kleinstunternehmen
LR Tittler: einfache und unbürokratische Lösung
Bregenz (VLK) – Als Unterstützungsmaßnahme für Ein-Personenunternehmen (EPUs) und Kleinstunternehmen richtet der Bund ein Pauschalfördermodell für Energiekosten ein. „Das ist eine wertvolle Hilfe für diese Unternehmerinnen und Unternehmer“, begrüßt Landesrat Marco Tittler die Einführung dieser Maßnahme und spricht von einer „einfachen und unbürokratischen Lösung“. Die Höhe der Förderung liegt je nach Branche und Jahresumsatz zwischen 110 und 2.475 Euro. Anträge können voraussichtlich am Mai online gestellt werden. Eine finale Richtlinie wurde noch nicht veröffentlicht, es können sich somit noch Änderungen ergeben.
Damit erhalten Unternehmen eine Förderung, die bisher keinen Energiekostenzuschuss beantragen konnten, führt der Landesrat aus. Wesentliche Voraussetzungen für den Erhalt der Energiekostenpauschale sind ein Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 von mindestens 10.000 Euro und höchstens 400.000 Euro sowie eine Betriebsstätte in Österreich. Von der Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Die Höhe der Förderung liegt je nach Branche und Jahresumsatz zwischen 110 und 2.475 Euro. Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 1. Februar 2022 und endet mit 31. Dezember 2022. Anträge können voraussichtlich ab Mai online über das Unternehmensserviceportal (USP) gestellt werden. Alle Infos sind unter www.energiekostenpauschale.at/ abrufbar. Dort ist schon jetzt ein Selbst-Check verfügbar, mit dem Unternehmen überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllen.
Quelle: Land Vorarlberg